Wittwenrente - das sollten Sie bei der Beantragung beachten

Steht Ihnen Witwenrente zu? Steht Ihnen Witwenrente zu?
Eine Witwenrente steht immer dem hinterbliebenen Ehepartner zu, wenn dieser selber nur über ein geringes Einkommen verfügt, das gewisse Grenzen nicht überschreitet. Die hinterbliebene Person stellt den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger. Lesen sie hier, was Sie dabei beachtet können.

Wenn ein Ehepartner verstorben ist, dann gibt es neben der Trauer auch viel an Bürokratischem zu regeln. Dazu gehört die Antragstellung auf eine Witwenrente.

Haben Sie Anspruch auf Witwenrente?

  • Wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, dann haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Eine der Voraussetzungen ist ein rechtsgültiger Ehevertrag. Außerdem darf es im Voraus nicht zu einem Rentensplitting gekommen sein. Darüber hinaus sollte der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Vielleicht war er ja auch schon Rentner vor seinem Ableben.
  • Die sogenannte große Witwenrente, das sind 55 Prozent des Rentenbetrages des jeweiligen Verstorbenen, erhalten Sie, wenn Sie das 45. Lebensjahr überschritten haben. Wenn Sie ein minderjähriges Kind mit Anspruch auf Waisenrente erziehen, sind Sie auch rentenberechtigt. Weiterhin, wenn Sie für ein behindertes Kind sorgen oder aber vermindert erwerbsfähig sind.
  • Die jeweils kleine Witwenrente, also 25 Prozent des Rentenbetrages Ihres verstorbenen Partners, erhalten Sie, wenn Sie keine der Anforderungen der großen Witwenrente erfüllen.
  • Ihr eigenes Einkommen wird auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wenn dies einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 718 Euro überschreitet, dann wird es zu 40 Prozent angerechnet. Wenn Sie also ein eigenes hohes Einkommen haben, dann werden Sie keine Witwenrente erhalten.
  • Allerdings erhält jeder Hinterbliebene - egal wie hoch das Einkommen ist - drei Monate lang die ungekürzte Rente des verstorbenen Ehepartners nach dessen Tod.

Wie Sie die Hinterbliebenenrente beantragen

  • Für den Antrag auf Witwenrente müssen Sie Kontakt zum jeweiligen Rentenversicherungsträger aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
  • Füllen Sie das Antragsformular vorher bereits so gut wie möglich aus. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung werden Ihnen bei der Fertigstellung des Antrages verständnisvoll helfen.
  • Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie auch die Geburtsurkunde des Verstorbenen, Ihre Heiratsurkunde und natürlich die Sterbeurkunde. Gut ist es auch, wenn Sie Beitragsbeträge und Beitragszeiten durch Kontoauszüge der Rentenversicherung nachweisen können und hier keine Lücken entstehen. Halten Sie auch die Geburtsurkunde Ihrer Kinder und Ihren Personalausweis bereit. Sie benötigen als Antragsteller die Chipkarte Ihrer Krankenkasse, Ihre  Steueridentifikationsnummer und eine Bankverbindung.
  • In der schriftlichen Terminbestätigung finden Sie eine Auflistung derjenigen Unterlagen, die Sie bereitstellen sollten.
  • Egal wann Sie den Antrag auf Witwenrente stellen, Beträge werden immer rückwirkend ab dem Tod Ihres Partners bezahlt. So geht Ihnen kein Geld verloren.

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