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Wildschaden der Versicherung melden - das sollten Sie beachten

Haben Sie eine Teilkasko-Police abgeschlossen, ersetzt die Versicherung den Wildschaden.
Haben Sie eine Teilkasko-Police abgeschlossen, ersetzt die Versicherung den Wildschaden.
Ein Schreck für jeden Kraftfahrer – direkt vor das Auto läuft ein Waldtier. Ein Ausweichen ist nicht mehr möglich, die Kollision unumgänglich. In vielen Fällen rettet sich das verletzte Reh, Wildschwein, der Fuchs oder Hase ins Dickicht. Doch das ungleiche und unfreiwillige Kräftemessen zwischen Tier und Maschine hinterließ deutliche Spuren. Der Wildschaden am Fahrzeug ist deutlich zu sehen. Jetzt heißt es, schnell und richtig handeln und den Wildschaden der Versicherung melden.

Was Sie benötigen:

  • Schadensmeldung
  • Polizeibericht
  • Zeugenaussagen
  • Unfallfotos
  • Versicherungsnummer

Wann und wie sollten Sie den Wildschaden melden?

Die meisten Autoversicherungen schließen die Regulierung eines Wildschadens nach einer Kollision mit einem Waldbewohner ein, abgedeckt sind solche Schäden jedoch nur über die Teilkaskoversicherung. Laut § 12 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bekommen Autofahrer bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung einen Wildschaden ersetzt, wenn das Fahrzeug in Bewegung war und es sich um Haarwild laut Bundesjagdgesetz handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes). Somit akzeptieren die meisten Versicherungen nur Anträge auf Regulierung von Wildschäden mit Felltieren wie Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase. Unfälle mit Haustieren gelten nicht als Wildunfälle. Damit müssen Sie für einen Unfallschaden mit Hund, Katze, Rind usw. allein aufkommen. Entsprechend genau und pünktlich sollten Sie einen Wildschaden bei der Versicherung nach folgenden Vorgaben melden:

  • Die Meldung des Wildschadens soll zeitnah und vollständig bei der Versicherung eingehen. In der Regel bedeutet dies, innerhalb einer Woche eine schriftliche Meldung zum Wildschaden abzugeben.
  • Viele Versicherungen ermöglichen mittlerweile auch Online-Schadensmeldungen, die noch am selben Tag erfolgen können. Allerdings sind dann oft Original-Belege zum Nachweis des Wildschadens per Post nachzureichen.
  • Machen Sie von der Schriftform oder persönlichen Anzeige bei Ihrem Versicherungsagenten Gebrauch, sollten Sie Ihrer Versicherung vorab am nächsten Werktag telefonisch den Zusammenstoß und den entstandenen Wildschaden melden.
  • Geben Sie unbedingt die Versicherungsnummer und die vollständige Adresse des Versicherungsnehmers an.
  • Fügen Sie alle Beweise bei, die helfen, den Anspruch zur Regulierung des Wildschadens gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
  • Dokumentieren Sie den Wildschaden. Fügen Sie eine Unfallskizze und eventuelle Detailfotos z. B. mit Haarbüschel am Kotflügel bei.
  • Legen Sie der Meldung an die Versicherung auch Fotos vom Tier bei, das den Wildschaden verursachte.
  • Sichergestellte Haarbüschel des Tieres sollten Sie nicht mit der Hand berühren. Fassen Sie diese wichtigen Nachweise zum Wildschaden für die Versicherung mit einer Plastiktüte, Einweg- oder Gummihandschuhen an.
  • Auf keinem Fall sollten Sie das verunfallte Tier als „Beweismittel“ mitnehmen und der Versicherung bei der Meldung des Wildschadens vorlegen! Das wäre Jagdwilderei. Nur der Jagdpächter –bzw. Jagdherr ist berechtigt, ein in einen Unfall verwickeltes Wild mitzunehmen.

Unfall-Bericht: Das braucht Ihre Versicherung

Alle Fakten zum Wildschaden und Unfallhergang müssen Sie der Versicherung melden. Hierfür stellt die Polizei, der Jäger oder Pächter (Jagdausübungsberechtigte) eine Unfallbescheinigung aus. Sie dient als wichtige Bestätigung für die Meldung des Wildschadens an die Versicherung und enthält folgende Fakten:

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls der zum Wildschaden führte. Unfallort bzw. Bezeichnung des Straßenabschnitts.
  • Namen und Anschrift des Fahrers des Fahrzeugs, an dem der Wildschaden entstand. Geben Sie Fahrzeugkennzeichen und Fahrzeugtyp, des am Unfall beteiligten Fahrzeugs, an.
  • Notieren Sie Zeugen, die den Wildunfall beobachteten (z.B. Beifahrer, entgegenkommende Fahrer, Passanten, Wanderer).
  • Vermerken Sie die korrekten Namen der Personen mit dazugehörigen Dienststellen, denen der Wildschaden gemeldet wurde (Polizei, Jäger).
  • Geben Sie die genaue Bezeichnung der Aufprallstelle am Fahrzeug (z. B. Kotflügel vorne links) an.
  • Fügen Sie Spuren bei, die beim Aufprall am Fahrzeug festgestellt wurden, wie z. B. Blut (in der Fachsprache „Schweiß“ genannt) oder Haare.
  • Nennen Sie die Wildart, die Grund für den Zusammenstoß war. Machen Sie Angaben zum Zustand des Tieres (getötet, verletzt) bzw. Zusatzinformation vom Jäger (z. B. bei der Nachsuche zur Strecke gebracht).
  • Lassen Sie im Unfallbericht unbedingt die Bestätigung von Zeugen, die das Tier sahen, ver- bzw. entsorgten vermerken.
  • Geben Sie das Aktenzeichen, eventuell auch die entsprechende Tagbuchnummer und Adresse der Polizeidienststelle, die den Wildschaden aufnahm.
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