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Wieviel Unterhalt muss ich für mein Kind zahlen? - Diese Ausgaben werden bei der Berechnung berücksichtigt

Erfahren Sie, wieviel Unterhalt man für sein Kind zahlen muss.
Erfahren Sie, wieviel Unterhalt man für sein Kind zahlen muss.
Wer gerade eine Scheidung durchführt, wird sich bestimmt fragen, wieviel Unterhalt er für sein Kind zahlen muss. Hierbei sollten Sie einige Ausgaben berücksichtigen und sich grundsätzlich informieren.

Wieviel Unterhalt man für sein Kind zahlen muss

  • Wer sich von seinem Ehepartner trennt, muss sich mit der Frage beschäftigen, wieviel Unterhalt er für sein Kind zahlen muss.
  • Beachten Sie, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, Unterhalt für minderjährige unverheiratete und für volljährige unverheiratete Kinder, die sich noch ausbilden lassen, zahlen müssen. Sie sollten auch wissen, dass die Pflicht, Unterhalt zu zahlen, unabhängig davon ist, ob das Kind unehelich ist oder ehelich.
  • Derjenige, bei dem die minderjährigen Kinder leben, muss den Naturalunterhalt leisten. Das heißt, Unterhalt in Form von Betreuung und Versorgung. Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, muss hingegen den Barunterhalt zahlen. Das bedeutet, man leistet monatliche Unterhaltsleistungen.
  • Wieviel Unterhalt Sie für Ihr Kind leisten müssen, wird an der Düsseldorfer Tabelle bemessen.
  • Sie müssen Ihrem Kind einen notwendigen Mindestunterhalt zahlen. Dieser beträgt grundsätzlich für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 950 Euro, der nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige muss 770 Euro zahlen. Ist Ihr Kind 0-5 Jahre alt, beträgt der Mindestunterhalt 317 Euro. Ist Ihr Kind 6-11 Jahre, beträgt der Mindestunterhalt 364 Euro. Ist Ihr Kind 12-17 Jahre alt, so beträgt der Mindestunterhalt 426 Euro.
  • Beachten Sie, dass auf diese Beträge das Kindergeld anzurechnen ist.
  • Ist das Kind volljährig, entfällt der Naturalunterhalt und beide Eltern sind verpflichtet, Unterhaltszahlungen zu leisten. Nun richtet sich die Höhe des Mindestunterhalts nach dem Einkommen der Eltern. Wohnt Ihr Kind noch bis zum 21. Lebensjahr zu Hause und ist unverheiratet und geht noch zur Schule, ist die Leistung des Unterhalts, so wie es zwischen 12 und 17 Jahren ist, das heisst 426 Euro.
  • Ist das Kind älter als 21. Jahre, ist ein Unterhalt in Höhe von 1.150 Euro zu leisten. Dieser Wert gilt bundesweit.

Wissenswertes über die Berechnung des Unterhalts

  • Sind Sie finanziell nicht in der Lage, den Mindestunterhalt für Ihre Kinder zu zahlen, sind Sie verpflichtet zusätzlich eine Nebentätigkeit anzunehmen, um den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen.
  • Dies ergibt sich daraus, dass Sie Ihren minderjährigen Kindern einerseits erweitert unterhaltspflichtig und andererseits verpflichtet sind, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um den Unterhalt zu leisten.
  • Um zu erfahren, wieviel Unterhalt Sie bei mehreren Kindern zahlen müssen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Die Düsseldorfer Tabelle ist sehr kompliziert und ein Anwalt wird Ihnen leichter einen Betrag nennen können und Ihnen sagen, wieviel Unterhalt man zahlen muss. Beachten Sie, dass man das leisten muss und auch verpflichtet ist, zusätzliche Einnahmequellen aufzutun.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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