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Wieviel Stunden darf man arbeiten? - Wissenswertes zum Arbeitsrecht

Nach dem Arbeitszeitgesetz gelten strikte Höchstgrenzen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz gelten strikte Höchstgrenzen. © Wolfgang_Dirscherl / Pixelio
Grundsätzlich bestimmen Ihr Arbeitsvertrag und tarifvertragliche Regelungen den zeitlichen Umfang Ihrer Tätigkeit. Um gesundheitliche Risiken auszuschließen, gelten in Deutschland jedoch gesetzliche Höchstgrenzen. Das Arbeitszeitgesetz regelt detailliert, wieviele Stunden ein Arbeitnehmer täglich, wöchentlich und dauerhaft arbeiten darf. Informieren Sie sich hier über Ihre Rechte.

Wieviele Stunden man arbeiten darf

  • Als erwachsener Arbeitnehmer dürfen Sie nach dem Arbeitszeitgesetz täglich höchstens 10 Stunden arbeiten. Dieses Pensum soll allerdings eine Ausnahme für Zeiten hohen Arbeitsaufkommens darstellen, die nicht zur Regel werden darf.
  • In der Woche sind maximal 48 Stunden erlaubt. Ausnahmsweise kann eine Woche mit 60 Stunden besonders arbeitsintensiv ausfallen, dann allerdings brauchen Sie längere Auszeiten zum Ausgleich, sodass in einem Zeitraum von 6 Monaten der Durchschnittswert von 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten wird.
  • Außerdem schreibt das Arbeitszeitgesetz verpflichtend vor, wieviel Zeit Ihnen als Pause zur Verfügung stehen muss.
  • Wenn Sie mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten, müssen Sie mindestens eine 30-minütige Pause machen.
  • Bei einem Arbeitstag von mehr als 9 Stunden muss Ihre Pause mindestens 45 Minuten betragen.
  • Regelmäßig muss Ihnen nach Ihrer täglichen Arbeitsschicht eine Ruhepause von mindesten 11 Stunden bleiben. Hiervon sind allerdings einige Ausnahmen für bestimmte Tätigkeitsfelder gesetzlich vorgesehen, so darf etwa in der Landwirtschaft, im Hotelgewerbe, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, beim Rundfunk und in einigen anderen Bereichen die Ruhezeit auch kürzer ausfallen.
  • An Sonn- und Feiertagen darf ein Arbeitnehmer zwar grundsätzlich nicht beschäftigt werden, aber auch hier gelten Ausnahmen für viele Berufsgruppen. Wenn Sie jedoch am Feiertag arbeiten, haben Sie dafür Anspruch auf einen freien Tag in der Woche.

Einschränkungen für Schwangere und Minderjährige

  • Besondere Einschränkungen gelten für schwangere und minderjährige Arbeitnehmer. Wenn Sie diesen Personengruppen angehören, bestimmen jeweils das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, wieviel Sie arbeiten dürfen.
  • Wenn Sie als Schwangere oder als stillende Mutter eines Säuglings berufstätig sind, darf Ihr Arbeitstag maximal 8,5 Stunden lang sein. Im Zeitraum von 2 Wochen dürfen höchstens 90 Stunden zusammenkommen.
  • Als Jugendlicher dürfen Sie längstens 8 Stunden am Tag und höchstens 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Beachten Sie, dass die jeweiligen Grenzen auch gelten, wenn Sie in mehreren Jobs arbeiten. Auch nachdem die Stunden addiert wurden, darf die maximale Arbeitszeit nicht überschritten werden!

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