Wie wird man Gerichtsvollzieher?

Der Gerichtsvollzieher ist Vollstreckungsbeamter der Landesjustizverwaltung. Der Gerichtsvollzieher ist Vollstreckungsbeamter der Landesjustizverwaltung.
Ein Beruf mit der Lizenz zum Verhaften und Eindringen in fremde Wohnungen!? – Das mag für Sie wie aus einem James-Bond-Film klingen, den Beruf gibt es aber wirklich: Gerichtsvollzieher. Sowohl Durchsetzungsfähigkeit als auch diplomatisches Geschick sind gefordert.
Frank Gerlich
30.07.2010 Frank Gerlich
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Voraussetzungen für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher

  • Wenn Sie Beamter des mittleren Justizdienstes sind, müssen Sie eine Fortbildung von 20 Monaten absolvieren und die anschließende Gerichtsvollzieherprüfung ablegen.
  • Wenn Sie Beamter des gehobenen Justizdienstes sind, müssen Sie eine Einarbeitungszeit absolvieren und werden daraufhin zum Gerichtsvollzieher ernannt. Die Fortbildung entfällt in diesem Fall.
  • Sie dürfen das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Einige Bundesländer lassen auch justizfremde Kandidaten für die Ausbildung zu.

Verlauf der Ausbildung zum Gerichtsvollzieher

  • Wenn Sie die Zulassung geschafft haben, beginnt für Sie als Anwärter/Anwärterin an einer der Justizfachschulen in Hannover (Niedersachsen), Pregnitz (Bayern) oder Monschau (Nordrhein-Westfalen) die mehrere Monate dauernde Ausbildung zum Gerichtsvollzieher.
  • Die Ausbildung unterteilt sich in mehrere Ausbildungsabschnitte, nämlich fachtheoretische Lehrgänge und fachpraktische Ausbildungsabschnitte.
  • Im theoretischen Unterricht behandeln Sie u.a. das Zwangsvollstreckungs-, Kosten-, Staats- und Strafrecht sowie die Gerichtsvollzieherordnung, aber auch Gesprächsführung, Deeskalation und Selbstverteidigung.
  • Ihre praktische Ausbildung erfolgt an Gerichten und bei Gerichtsvollziehern.
  • Ihre Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst.

Der Beruf des Gerichtsvollziehers

  • Sie sind als Gerichtsvollzieher Zustellungs- und Vollstreckungsbeamter der jeweiligen Landesjustizverwaltung.
  • Im Auftrag des Gläubigers und unter Aufsicht des Gerichts stellen Sie notarielle Urkunden und gerichtliche Entscheidungen zu, pfänden und versteigern Sie bewegliche Sachen des Schuldners und führen angeordnete Wegnahmen sowie Räumungen durch, nehmen Sie die eidesstattliche Versicherung, früher: Offenbarungseid, ab.
  • Sie haben als Gerichtsvollzieher Ihr Büro außerhalb des Gerichts und beschäftigen eigene Schreibkräfte.
  • Sie erhalten zusätzlich zum Gehalt einen Anteil an den Vollstreckungsgebühren, damit Sie das Büro unterhalten und die Schreibkräfte bezahlen können.
  • Die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes hat seinen Sitz in Köln: http://www.dgvb.de.
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