Wie wechsle ich meine Krankenkasse?

Die Krankenkasse wechseln ist einfacher als man denkt. Die Krankenkasse wechseln ist einfacher als man denkt.
Waren es früher überwiegend die unterschiedlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkassenversicherung, die Anlass für einen Wechsel der Krankenkasse gaben, so stehen heute - nach der Beitragsanpassung - in erster Linie die verschiedenen Zusatzleistungen für die Wahl der Kasse im Vordergrund. Die eventuelle Erhebung von Zusatzbeiträgen spielt bei einem Wechsel der Krankenkasse ebenfalls eine Rolle. Doch der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sollte gut überlegt sein.
Elsa Ziller
11.05.2010 Elsa Ziller
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Entscheidungskriterien für einen Krankenkassenwechsel

  • Wenn Ihre aktuelle Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ankündigt, kann dies durchaus Anlass für einen Krankenkassenwechsel sein. Immerhin geht es um einen Betrag von mindestens 8 und maximal 37,50 Euro, der zusätzlich monatlich erhoben wird. Bedenken Sie allerdings, dass Sie davor langfristig auch bei einer neuen Kasse nicht gefeit sind. Krankenkassen ist es per Gesetz immer dann erlaubt, Zusatzbeiträge zu erheben, wenn ihnen das Geld aus dem gesetzlichen Topf nicht ausreicht.
  • Im sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen sind 96 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich festgeschrieben. Daneben gibt es aber noch zahlreiche Mehrleistungen, die darüber hinausgehen und die jede Krankenkasse extra anbietet. Dabei kann es sich um diverse Bonuszahlungen handeln – z.B. wenn Sie nachweisen, dass Sie regelmäßig ein Fitnessprogramm absolvieren und somit etwas für Ihre Gesundheit tun – oder auch um die Bezuschussung von Schutzimpfungen, wie beispielsweise einer Reiseschutzimpfung gegen Hepatitis. Diese und andere Mehrleistungen sollten Sie vor einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse unbedingt vergleichen.
  • Falls Sie sich unsicher sind, ob und wohin sie wechseln sollen, wenden Sie sich an eine der Verbraucherzentralen. Hier können Sie persönlich in einer der zuständigen Beratungsstellen oder aber schriftlich für ca. 15 Euro einen Krankenkassencheck durchführen, indem Sie angeben, was Sie an Leistungen wünschen und daraufhin entsprechende Vorschläge erhalten.

Was es bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten gilt:

Sie können die Mitgliedschaft kündigen und Ihre Krankenkasse wechseln, wenn:

  •  Sie 18 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse waren (ordentliche Kündigung) oder
  •  Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht (Sonderkündigung).

Beachten Sie auch, dass die Kündigungsfrist sowohl bei der ordentlichen als auch bei der Sonderkündigung zwei Monate zum Monatsende beträgt. Das bedeutet: Geht die Kündigung beispielsweise bis zum 31. Oktober bei der bisherigen Krankenkasse ein, ist der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse zum 1. Januar des folgenden Jahres möglich.

So gehen Sie vor, wenn Sie ihre Krankenkasse wechseln möchten:

  • Haben Sie sich zu einem Wechsel Ihrer Krankenkasse entschlossen, müssen Sie zunächst die Mitgliedschaft bei Ihrer aktuellen Kasse schriftlich kündigen, was völlig formlos geschehen kann. Wählen Sie hierfür am besten die Briefform und geben Sie den Brief per Einschreiben auf. Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
  1. Nun stellen Sie bei der Krankenkasse, zu der Sie zu wechseln beabsichtigen, einen Antrag auf Aufnahme – was im Übrigen meist auch online möglich ist – und senden ihr die Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse zu. Danach erhalten Sie von der neuen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung.
  2. Wichtig: Vergessen Sie nicht, diese Mitgliedsbescheinigung so bald als möglich Ihrer alten Krankenkasse zuzusenden, da die Kündigung dort nur dann wirksam wird, wenn Sie noch während der Kündigungsfrist die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse nachweisen.
  3. Gut zu wissen: Wenn Sie erwerbstätig sind, wird Ihr Arbeitgeber in der Regel von der neuen Krankenkasse über den Wechsel informiert.
  4. Wenn es Probleme gibt: Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Mitglieder unabhängig ihres Alters oder ihrer Krankengeschichte aufzunehmen. Sollte es dennoch Probleme mit der Aufnahme in die neue Krankenkasse oder aber mit der Kündigung der alten geben, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Bundesversicherungsamt in Bonn zu beschweren.
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