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Wie viel Urlaub steht mir zu? - So erfahren Sie es

Hier möchte man lange Urlaub machen.
Hier möchte man lange Urlaub machen. © Petra_Schmidt___pixelio / Pixelio
Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher, wieviel Urlaub ihnen zusteht. Die Antwort auf die Frage, wie viel Urlaub einem zusteht, nicht ganz einfach, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzliches zum Anspruch auf Urlaub

Die Antwort auf die Frage "Wie viel Urlaub steht mir zu?" hängt von folgenden Fakten ab:

  • Generell steht jedem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zu; das ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Also selbst dann, wenn keine Vereinbarungen über den Urlaub getroffen wurden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindesturlaub.
  • In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, in denen der Urlaub geregelt ist. Sofern für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag besteht, kann es also sein, dass Sie Ihnen mehr Urlaub zusteht als der Mindesturlaub.
  • Da Arbeitsverträge frei ausgehandelt werden können, besteht auch die Möglichkeit, dass im Arbeitsvertrag etwas anderes über den Urlaub vereinbart worden ist. Aber die Verträge müssen sich im Rahmen des Bundesurlaubsgesetzes halten, sofern es einen Tarifvertrag gibt, auch in diesem Rahmen. 
  • Es kann also nur vereinbart werden, dass Ihnen mehr Urlaub zusteht als der gesetzliche Mindesturlaub oder der, welcher sich aus dem Tarifvertrag ergibt.

Wie viel Erholungszeit Ihnen zu steht

  • Werfen Sie einen Blick in das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dort ist in § 3 geregelt, dass jedem mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zustehen.
  • Dort erfahren Sie auch, was Werktage im Sinne dieses Gesetzes sind. Als Werktage gelten alle Tage, die kein Sonntag oder kein gesetzlicher Feiertag sind. Der Samstag ist also nach dem Bundesurlaubsgesetz ein Werktag.
  • Wenn Sie noch kein Jahr bei dem Arbeitgeber gearbeitet haben, dann schauen Sie auch in den § 4 des Gesetzes, denn logischerweise können Sie ein Arbeitsverhältnis nicht mit einem Urlaub beginnen. Sie müssen erst sechs Monate gearbeitet haben, bevor Ihnen der Urlaub zusteht.
  • Natürlich steht Ihnen auch schon Urlaub zu, wenn Sie noch keine sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. In dem Fall steht Ihnen je Monat 1/12 des gesetzlichen Mindesturlaubs zu, wie Sie in § 5 des Gesetzes leicht nachlesen können.

Wichtiges zur Urlaubsplanung

  • Auch wenn Sie eine regelmäßige Arbeitszeit von Montag bis Freitag haben, verbrauchen Sie pro Urlaubswoche sechs Tage des gesetzlichen Mindesturlaubs, weil der Samstag laut dem Gesetz ein Werktag ist. Hiervon gibt es aber oft Abweichungen in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen. Das müssen Sie also im Einzelfall abklären. Gehen Sie zur Sicherheit aber von der ungünstigeren Regelung aus, dass eine Woche 6 Urlaubstage bedeutet.
  • Auch wenn Sie halbe Urlaubstage benötigen, sollten Sie vorsichtig sein, denn nach dem BUrlG werden angebrochene Urlaubstage aufgerundet. Wenn Sie also einen halben Tag freinehmen, kann Sie das einen ganzen Urlaubstag kosten. Auch das sollten Sie im Einzelfall mit dem Chef abklären. Entgegenkommen kann er Ihnen immer, einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Die Frage „Wie viel Urlaub steht mir zu?" kann also nicht generell beantwortet werden, aber in der Regel können Sie von mindestens 24 Werktagen ausgehen.

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