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Wie viele Minijobs darf man haben? - Das sollten Sie beachten

Darf man mehrere Minijobs kombinieren?
Darf man mehrere Minijobs kombinieren?
Jeder Arbeitnehmer darf neben seiner Tätigkeit einen Minijob annehmen, bei dem er bis zu 400 Euro abgabenfrei dazuverdient. Sie können durchaus auch mehrere Minjobs miteinander kombinieren, dürfen aber dabei insgesamt nicht mehr als 400 Euro verdienen, sonst wird einer der Minijobs abgabenpflichtig.

Viele Studenten, Hausfrauen oder Arbeitnehmer üben neben Ihrer Haupttätigkeit einen oder mehrere Minijobs aus. Dies ist eine hervorragende Gelegenheit, um ohne weitere Abgaben bis zu 400 Euro dazuzuverdienen. Leider sind viele Arbeitnehmer unsicher, ob Sie weiterhin abgabenfrei Geld hinzuverdienen können, wenn Sie mehrere Minijobs miteinander kombinieren.

Wissenswertes über die Kombination von Minijobs

  • Sie fragen sich, wie viele Minijobs man haben darf? Das ist nicht festgelegt. Sie können im Allgemeinen jede Tätigkeit mit einem abgabenfreien Minijob kombinieren. Sie können sogar mehrere Minijobs miteinander kombinieren. Sie sollten hierbei aber immer auf mehrere Dinge achten.
  • Sie müssen jeden Ihrer Arbeitgeber informieren. Oft sind Nebentätigkeiten nur dann zulässig, wenn Sie von dem Arbeitgeber genehmigt werden.
  • Kombinieren Sie mehrere Minijobs miteinander, gilt eine Höchstgrenze von 400 Euro. Übersteigen Sie diese Summe, wird einer der Jobs abgabenpflichtig. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mit offenen Karten spielen und Ihren Arbeitgeber über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen. Kombinieren Sie mehrere Minijobs und verdienen dabei insgesamt mehr als 400 Euro, bleibt die erste Tätigkeit ein Minijob und der zweite fällt in die Gleitzone. Sie zahlen dann für den zweiten Job Sozialabgaben und falls Sie keinen Studentenstatus haben darüber hinaus auch Steuern.
  • Für Studenten gilt, dass Sie bei den Krankenkassen den Studentenstatus erlangen, solange Sie in der vorlesungspflichtigen Zeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Promovieren Sie, ist Ihr Status nicht eindeutig festgelegt. Sie sollten folglich eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten und Ihren Status besprechen.
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