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Wie viele 400 Euro-Jobs darf man haben? - Das sollten Sie beim Jobben beachten

Mit einem 400-Euro-Job in einem Café kann die Haushaltskasse aufgebessert werden.
Mit einem 400-Euro-Job in einem Café kann die Haushaltskasse aufgebessert werden.
Es gibt mehrere Gründe, die dafür sprechen, einen 400-Euro-Job (Minijob) anzunehmen. Manche finanzieren sich damit ihr Studium, andere kommen mit ihrem Hauptgehalt nicht über die Runden und sind daher gezwungen, sich eine Nebenbeschäftigung zu suchen, um alle Rechnungen bezahlen zu können. Auch Rentner, deren Rente sehr niedrig ist, oder Hausfrauen, die ihre Kinder nicht den ganzen Tag alleine lassen können, profitieren von der Möglichkeit, sich mit einer geringfügigen Beschäftigung etwas dazu verdienen zu können. Minijobs sind sozialversicherungsfrei, daher fragen sich viele, wie viele 400-Euro-Jobs man eigentlich haben darf.

Arbeitnehmer müssen bei der Ausübung eines 400-Euro-Jobs keine Abgaben zur Sozialversicherung leisten. Für den Arbeitgeber fällt allerdings ein Pauschalbetrag in Höhe von 30% des Lohns an. Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Eine Ausnahme stellt die so genannte Kurzfristige Beschäftigung dar. Ist der Angestellte nur zwei Monate, bzw. höchstens 50 Tage im Jahr beschäftigt, fallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Sozialabgaben an.

Wie viele 400-Euro-Jobs darf man laut Gesetz haben?

  • Der Gesetzgeber hat bezüglich der Anzahl der 400-Euro-Jobs keine Einschränkung festgesetzt. Dennoch gibt es einige Dinge, die Sie bei der Ausübung von Minijobs zu beachten haben.
  • Jeder darf so viele 400-Euro-Jobs haben, wie er will. Natürlich darf dabei die Gesamtsumme der Einnahmen, die mit den Minijobs verdient werden, die Grenze von 400 Euro nicht überschreiten.
  • Die Summe Ihrer Einkünfte darf die 400-Euro Grenze nicht einmal um einen Cent überschreiten, denn ansonsten handelt es sich bei Ihrer Nebentätigkeit nicht mehr um eine geringfügige Tätigkeit, sondern um einen Niedriglohn- oder Midi-Job. Bei dieser Beschäftigungsart liegt die Obergrenze bei 800 Euro. Die Höhe der Sozialabgaben variiert dabei zwischen 9,5 und 22% für den Arbeitnehmer. Der Abgabenanteil des Arbeitgebers liegt, lohnunabhängig, immer bei 21%.
  • Selbstverständlich dürfen Sie nicht mehr als einen 400-Euro-Job beim selben Arbeitgeber haben. Das klingt logisch, da im gegenteiligen Fall jeder Arbeitnehmer seinen Haupt-Job in mehrere 400-Euro-Jobs einteilen lassen würde, um so keine Sozialabgaben leisten zu müssen.
  • Auch neben dem Hauptberuf darf jeder Arbeitnehmer mehrere 400-Euro-Jobs haben. Er kann selbst entscheiden, wie viele 400-Euro-Jobs er annehmen möchte oder annehmen kann. Ab dem zweiten 400-Euro-Job jedoch, werden die Einkünfte eines jeden Minijobs zum Hauptverdienst dazu gerechnet und sind somit sozialabgabenpflichtig.
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