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Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen?

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert werden.
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert werden.
Ein Arbeitszeugnis muss so aussehen, dass es aus Sicht des Arbeitgebers vertretbar ist und aus Sicht des Arbeitnehmers eine wohlwollende Beurteilung enthält. Für beide Seiten ist es oft eine Gratwanderung.

Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Im Zeugnis bestätigt der bisherige Arbeitgeber seinem ausscheidenden Mitarbeiter die Art und Dauer seiner Tätigkeit (einfaches Zeugnis) und auf Wunsch auch die Leistung und Führung sowie sein Verhalten im Betrieb (qualifiziertes Zeugnis).

Formulierungen müssen realistisch sein

  • Als Arbeitnehmer haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen und wie das Arbeitszeugnis insgesamt aussehen muss. Allerdings muss sich Ihr Arbeitgeber bei seiner Beurteilung an das nach der Verkehrssitte übliche Maß halten. So darf er beispielsweise fehlerhafte Leistungen, die innerhalb eines längeren Zeitraums nur selten vorgekommen sind, nicht besonders herausstellen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine Hinweise auslassen, die üblicherweise in Zeugnissen erwartet werden. Ebenso darf er keine Satzstellungen oder Formulierungen verwenden, die zu Fehldeutungen führen könnten. Ein "!" hinter dem Satz: "Seine Leistungen und sein Verhalten waren ausreichend!, darf er nur verwenden, wenn er aus gegebenem Anlass ausdrücklich eine Warnung aussprechen will.

Arbeitgeber sprechen eine Zeugnissprache

  • Als Folge der Vorgabe der Rechtsprechung hat sich in der Praxis ein Verfahren durchgesetzt, ungünstige Tatsachen oder negative Beurteilungen nicht unmittelbar zu bezeichnen, sondern durch vorsichtige Formulierungen oder Weglassen anzudeuten. Da sich nach Ansicht der Arbeitsgerichte die Arbeitgeber darauf eingerichtet haben, seien solche Praktiken erlaubt.
  • Die Gerichte gehen davon aus, dass die neuen Arbeitgeber "zwischen den Zeilen lesen" und durch Auskunft des alten Arbeitgebers auch Näheres in Erfahrung bringen können. Es hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, in der bestimmte Formulierungen eine bestimmte Bedeutung haben.

Ihr Arbeitszeugnis muss eine Einheit bilden

  • Das Arbeitszeugnis ist immer als Ganzes zu betrachten. Ihr Arbeitgeber muss sich beim Abfassen immer vor Augen halten, dass das Zeugnis in sich stimmig sein muss und keine Widersprüche enthalten darf. Die Einzelteile von der Tätigkeitsbeschreibung über die Beurteilung von Leistungen und Verhalten bis hin zu der Schlussformulierung müssen aufeinander abgestimmt sein.
  • Wird beispielsweise als Kündigungsgrund beiderseitiges Einvernehmen angegeben (bedeutet im Klartext: Kündigung durch den Arbeitgeber) und in der Schlussformulierung das Ausscheiden einer sehr qualifizierten Mitarbeitern bedauert, dann passt dies in diesem Zeugnis nicht zusammen.

Das Aussehen hat Werbecharakter

  • Ein Arbeitszeugnis muss auch so aussehen, dass es äußerlich sauber ist, ordentlich formuliert und vor allem lesbar ist. Ihr Arbeitgeber sollte sich vor Augen halten, dass es dem Ansehen seiner Firma sowie der Achtung vor dem Mitarbeiter entsprechen sollte. Ein ordentliches Zeugnis ist die Visitenkarte des Ausstellers und die des Mitarbeiters.
  • Insgesamt ist das Zeugnisrecht ausgesprochen komplex und bietet immer wieder Anlass für streitige Auseinandersetzungen. Selbst wenn Sie im Arbeitsprozess ein Urteil mit der Formulierung erhalten: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen", ist dieser Titel nichts wert, da allein diese Formulierung keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Ausgestaltung des Zeugnisses beinhaltet.
  • Wünschen Sie, dass Ihr Arbeitszeugnis einen bestimmten Inhalt habe, müssen Sie gegenüber dem Arbeitsgericht darlegen und beweisen, dass die Qualität Ihrer Leistungen im Zeugnis nicht angemessen bewertet wurde. Dazu müssen Sie beachten, dass Ihnen die volle Beweislast obliegt und Zeugnisbewertungen stark subjektiv geprägt und nur schwer zu überprüfen sind.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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