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Wie schreibt man eine Kündigung bei Arbeitgeberwechsel?

So schreibt man eine Kündigung rechtswirksam.
So schreibt man eine Kündigung rechtswirksam.
Wer seinen Arbeitgeber wechselt und schon eine andere Stelle gefunden hat, muss seinem derzeitigen Arbeitgeber eine Kündigung geben. Sie sollten bei der Formulierung und der Frist einiges berücksichtigen. Erfahren Sie hier, wie man eine Kündigung schreibt.

Bei dem Arbeitsmarkt in Deutschland lässt sich oft ein Arbeitgeberwechsel nicht verhindern, wenn man in der Karriereleiter aufsteigen möchte. Wer bereits eine neue Stelle gefunden hat, schreibt eine Kündigung. Beachten Sie stets die Kündigungsfristen und hinterlassen Sie einen guten Eindruck.

So schreiben Sie die Kündigung

  • Zuerst sollten Sie wissen, dass Sie immer schriftlich, in Form eines unterschriebenen Kündigungsschreibens kündigen müssen. Denken Sie gar nicht erst drüber nach, per E-Mail oder Fax zu kündigen. Dies wäre ohnehin nicht rechtswirksam und so schreibt man keine Kündigung.
  • Bevor Sie nun das Kündigungsschreiben aufsetzen, besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, dass Sie die Firma verlassen werden. Hierzu vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Führen Sie die Gründe auf, warum Sie gehen. Vermeiden Sie es unbedingt, negative Kritik zu äußern. Sie sollten stets Ihre persönliche, berufliche Entwicklung in den Vordergrund stellen und sachlich bleiben. Ein Wechsel kann viele Gründe haben, bleiben Sie fair in dem Gespräch.
  • Nun schreiben Sie Ihr Kündigungsschreiben. Prüfen Sie zunächst die Kündigungsfrist, die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag nichts vereinbart, gilt für Sie die gesetzliche Frist, die in § 622 BGB festgelegt ist.
  • Nun schreiben Sie, dass Sie zu dem von Ihnen errechneten Termin das Arbeitsverhältnis kündigen.
  • Fügen Sie dann den Satz hinzu, dass Sie alternativ zu dem nächstmöglichen Termin kündigen. So vermeiden Sie es, dass Ihre Kündigung unwirksam wird, nur weil Sie sich im Termin geirrt haben.
  • Bedanken Sie sich jetzt für die gute Zusammenarbeit und wünschen Sie dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.
  • Nun schreibt man zuletzt, dass man um eine schriftliche Eingangsbestätigung der Kündigung bittet.
  • Schicken Sie dann das Kündigungsschreiben per Einschreiben - Rückschein ab oder händigen Sie es persönlich dem Personalbereichsleiter aus.  

Wissenswertes über die Wirksamkeit einer Kündigung

  • Wer eine Kündigung schreibt, ist oft nicht sicher, wann sich ihre Wirksamkeit entfaltet. Sie sollten wissen, dass der Arbeitgeber Ihrer Kündigung keineswegs zustimmen muss, sie muss ihm lediglich zugehen und er muss die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben.
  • Wer einen schweren Grund hat, dass Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen, kann unter Umständen fristlos kündigen. Prüfen Sie dies im Vorfeld.
  • Man schreibt eine Kündigung oftmals, ohne vorab zu besprechen, dass man plant, den Betrieb zu verlassen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kündigung keine Überraschung ist, sondern besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Vorgesetzten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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