Alle Kategorien
Suche

Wie schreibe ich einen Unfallbericht?

Nach dem Blechschaden kann ein richtiger Unfallbericht viel Ärger sparen.
Nach dem Blechschaden kann ein richtiger Unfallbericht viel Ärger sparen.
Ist es erst einmal zu einem Verkehrsunfall gekommen, steht auch im Nachhinein noch Arbeit an. Nicht nur, dass eventuelle Schäden wieder repariert werden müssen, die Versicherung will auch noch einen Bericht sehen. Wie Sie einen Unfallbericht schreiben, erfahren Sie in der Anleitung

Am besten wäre es natürlich, man würde mit einem Unfallbericht nie etwas zu tun haben müssen. Aber viele Autofahrer sind irgendwann in ihrem Fahrerleben zumindest in einen kleinen Unfall mit etwas Blechschaden verwickelt und stehen dann vor der Frage: Wie schreibe ich den Unfallbericht für die Versicherung? Ein paar Aspekte gibt es dabei zu beachten. 

Alle W-Fragen beantwortet? So schreiben Sie den Unfallbericht richtig. 

  1. In jedem Fall muss das Schreiben in jedem Punkt wahrheitsgemäß sein. Lassen Sie keine wesentlichen Aspekte weg und fügen Sie keine neuen hinzu.
  2. Bedenken Sie, dass es sich bei Ihrem Unfallbericht um keine Prosa handelt. Genauigkeit und präzise Beschreibungen aller relevanten Umstände stehen bei Ihrer Darstellung im Vordergrund. 
  3. Die sogenannten W-Fragen geben Ihnen einen Überblick, welche Inhalte Ihr Schreiben umfassen sollte. Darüber hinaus erhält der Text dadurch bereits eine übersichtlich gegliederte Struktur. Die W-Fragen sind im Einzelnen:
  4. Was war geschehen? Erläutern Sie, was vorgefallen ist und schildern Sie den Unfallhergang. Geben Sie an, an welchen Stellen des Autos Schäden entstanden sind.
  5. Wer war beteiligt? Geben Sie Name und Anschriften aller Personen an, die in die Kollision verwickelt waren. 
  6. Wo war der Unfall? Geben Sie präzise den Ort des Geschehens an. 
  7. Wann passierte der Unfall? Nennen Sie in Ihrem Bericht die exakte Uhrzeit.
  8. Warum kam es zu dem Unfall? Eventuell gibt es offensichtliche Umstände, die zu der Kollision geführt haben. Geben Sie diese in Ihrem Bericht wider.
  9. Sollten Sie die Polizei verständigt haben, wird in deren Bericht ebenso bereits Angaben zur Uhrzeit etc. enthalten sein. Beantworten Sie in Ihrem Bericht für die Versicherung dennoch alle W-Fragen.
Teilen: