Wenn Sie vor der Aufgabe stehen, Ihrem Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis zu schreiben, müssen Sie eine Reihe von Vorgaben beachten. Diese betreffen nicht nur die äußere Form, sondern auch den Inhalt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Angaben über den Mitarbeiter, die im Arbeitszeugnis nicht stehen dürfen.
- 02.06.2010 Matthias Glötzner
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis soll im Gegensatz zu einer einfachen Arbeitsbescheinigung Aufschluss über den betreffenden Mitarbeiter geben. Grundsätzlich gilt:
- Das Zeugnis muss zwar wahrheitsgemäß, aber auch wohlwollend formuliert sein. Daher sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Aussagen, die dem Mitarbeiter zum Nachteil gereichen, möglichst schonend zu formulieren.
- Darüber hinaus gibt es auch einige Angaben, die im Zeugnis nicht stehen dürfen. So sind unter anderem Informationen über das Gehalt des Mitarbeiters, über sein Engagement im Betriebsrat und über seine Gesundheit tabu. Urlaubs- und Fortbildungszeiten, aber auch etwaige Abmahnungen dürfen Sie im Zeugnis ebenfalls nicht vermerken.
Die äußere Form eines Arbeitszeugnisses
Beachten Sie, dass sowohl für die äußere Form als auch für den Inhalt bestimmte Vorgaben eingehalten werden müssen:
- Schreiben Sie das Zeugnis in Maschinenschrift und versehen Sie es mit einem Briefkopf, aus dem Ihr Name und Ihre Anschrift hervorgehen. Unterschreiben Sie das Dokument.
- Das Zeugnis muss frei von Flecken sowie nachträglichen Verbesserungen und Änderungen sein.
- Beachten Sie, dass im Text nichts unterstrichen, fett gedruckt und kursiv stehen darf. Das Dokument muss auch frei von Ausrufe- und Fragezeichen sein.
Inhalt eines Arbeitszeugnisses
- Benennen Sie in einer Überschrift, ob es sich um ein Praktikumszeugnis, Traineezeugnis etc. handelt.
- Machen Sie Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und beschreiben Sie die Position und Aufgaben des Mitarbeiters.
- Beurteilen Sie die Leistungen und Erfolge des Mitarbeiters.
- Beurteilen Sie sein Verhalten zu Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern.
- Geben Sie in einem letzten Satz den Grund für das Ende der Beschäftigung an.