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Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Dafür wenden Sie sich in größeren Firmen an Ihre Personalabeteilung; in kleineren Firmen kontaktieren Sie Ihren Chef persönlich. Manche Frauen fürchten sich vor diesem Schritt und würden ihn gerne hinauszögern, denn für den Arbeitgeber bedeutet die Schwangerschaft einer wichtigen Mitarbeiterin eine unvorhergesehene Belastung, da er den Arbeitsaufwand nun umverteilen muss.
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Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass werdende Mütter Ihren Arbeitgeber unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft informieren, denn die darin geregelten Schutzvorschriften für Sie gelten erst mit dem Zeitpunkt der Mitteilung. Zum Schutz für Schwangere gehört etwa, dass Sie von nun an das Recht genießen, ohne finanzielle Einbußen für Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt zu werden. Außerdem tritt der Kündigungsschutz für Schwangere nur in Kraft, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung über die Schwangerschaft der Mitarbeiterin informiert war. Sie können die Schwangerschaft aber bis zu 2 Wochen nachträglich anzeigen, um nicht auf diese wichtigen Mutterschutzregeln verzichten zu müssen.
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Reichen Sie nach dem Gespräch die Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft zusammen mit dem errechneten Geburtstermin nach, die Sie von Ihrer Frauenärztin erhalten.
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Da Ihr Chef oder Personaler Ihre Schwangerschaft vertraulich behandeln muss, entscheiden Sie selbst, wann Sie Ihre Kollegen informieren. Es ist verständlich, wenn Sie es Ihnen nicht sofort sagen wollen, da diese Ihretwegen eine zusätzliche Arbeitsbelastung tragen werden. Um ein gegenseitges Vertrauen aufrechtzuerhalten und das Arbeitsklima nicht unnötig zu belasten, sollten Sie damit aber nicht bis zu dem Zeitpunkt warten, an dem Ihre Kollegen Ihre Schwangerschaft an Ihrem Bauchansatz "ablesen" können.
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