Wie mache ich eine Steuererklärung?

Die eigene Steuererklärung zu machen, ist gar nicht so schwer! Die eigene Steuererklärung zu machen, ist gar nicht so schwer!
Die Steuererklärung ist für viele Menschen eine einzige Qual. Kein Wunder bei dem komplizierten Steuerrecht in Deutschland. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird wohl ewig ein Wunsch bleiben. Jedoch bietet die Finanzverwaltung mit Steuerprogrammen (Elster), Ausfüllhilfen und Servicezentren eine kleine Hilfe an, so dass jeder Arbeitnehmer seine Steuererklärung in meisten Fällen selber machen kann.
Martina Apfelbeck
10.11.2010 Martina Apfelbeck
Was Sie benötigen
  • Formulare
  • Ihre Belege
  • Computer
  • Schreibmaterial
  • Taschenrechner
  • evtl. Elsterprogramm

So können Sie Ihre Steuererklärung machen

  • Um die eigene Steuererklärung machen zu können, müssen Sie sich zuerst selbst klar werden, welche Einkünfte Sie erzielen, um so die notwendigen Formulare und Belege vorbereiten zu können.
  • Im Einkommensteuerrecht gibt es folgende Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage L+F), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G), Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Anlage S), Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Anlage N), Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) und sonstige Einkünfte (Renten, Gewinne aus Aktienverkäufe bzw. Grundstücksveräußerungen etc., Anlage R bzw. SO)
  • Die Formulare und die Ausfüllhilfen können Sie sich im Servicezentrum Ihres zuständigen Finanzamts abholen. Die Vordrucke finden Sie auch auf der Homepage Ihres zuständigen Finanzamts zum Downloaden. Des Weiteren können Sie die Steuererklärung mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung erstellen. Das Programm können Sie sich entweder herunterladen oder per CD, die im Servicezentrum ausliegen, auf Ihren Computer spielen.
  • Sind Sie Unternehmer und ermitteln Sie Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmeüberschussrechnung), so sind Sie bei einem Umsatz von mehr als 17.500,00 Euro dazu verpflichtet, eine Anlage EÜR abzugeben. Wenn Sie sich als Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung befreien haben lassen oder wegen Ihrer hohen Umsätze grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, so müssen Sie auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einreichen. Gewerbetreibende, deren Gewinn über 24.500,00 Euro beträgt, müssen zudem eine Gewerbesteuererklärung einreichen.
  • Beim Mantelbogen ist immer die aktuelle Adresse und Bankverbindung anzugeben. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Steuererklärung zu unterschreiben, da ansonsten diese nicht bearbeitet werden kann.
  • Bei der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Ihre Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung etc. steuermindernd als Sonderausgabe geltend machen. Auf der Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwand sind die Angaben zur Riester-Rente einzutragen. Vergessen Sie nicht die Bescheinigung Ihres Anbieters der Steuererklärung beizufügen.
  • Haben Sie Kinder, so füllen Sie auch bitte die Anlage Kind aus. Zudem können Sie Betreuungskosten für Ihre Kinder steuermindernd geltend machen. Auch gezahltes Schulgeld für Ihr Kind wirkt sich positiv für Sie aus. Legen Sie bitte Ihre Belege bei.
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