Wie legt man ein Mietkautionssparbuch an?

Ein Mietkautionssparbuch bedeutet Sicherheit für den Vermieter. Ein Mietkautionssparbuch bedeutet Sicherheit für den Vermieter.
Der Einzug in eine neue Wohnung ist nicht nur aufregend und mit Freude verbunden. Im Vorfeld müssen finanzielle Hürden genommen werden wie zum Beispiel die Kautionszahlung. Damit ihr Geld während der Mietzeit gut angelegt ist und der Vermieter eine risikofreie Sicherheit erhält, empfiehlt sich ein Mietkautionssparbuch.
Anna-Maria Schuster
08.12.2010 Anna-Maria Schuster
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Bank Ihres Vertrauen
  • Verpfändungsannahmeerklärung
  • Freigabeerklärung

So legen Sie ein Mietkautionssparbuch an

  1. Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution verzinslich bei einer Bank für die Dauer des Mietverhältnisses anzulegen. Es darf dabei nicht zu einer Vermischung des Vermögens des Vermieters mit der Kaution der Mieter kommen.
  2. Die Zinsen, die dem Guthaben in dieser Zeit angerechnet werden, müssen dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt bzw. durch die Übertragung des Sparbuches ausgehändigt werden. Die Kaution darf nicht höher als drei Nettomonatskaltmieten sein. Die Zinsen eines Mietkautionssparbuchs sind in der Regel höher als die eines üblichen Sparbuchs.
  3. Um ein Mietkautionssparbuch anzulegen eröffnet der Mieter in der Regel ein solches Sparbuch bei der Bank und lässt es sperren, anschließend wird es an den Vermieter verpfändet. Bei der Aushändigung des Sparbuchs unterschreibt der Vermieter eine Verpfändungsannahmeerklärung, die der Bank ausgehändigt wird.
  4. Ein Zugriff auf das Sparbuch ist nun für den Vermieter jederzeit möglich, ein Einverständnis des Mieters ist dazu nicht nötig. Die Bank informiert lediglich den Inhaber des Mietkautionssparbuchs, also den Mieter, darüber, ob der Vermieter Geld vom Sparbuch auslösen möchte. Alternativ kann auch der Vermieter das Kautionssparbuch auf den Namen des Mieters anlegen und dann, wie oben erwähnt, eine Verpfändungsannahmeerklärung unterschreiben. Ein Mietkautionssparbuch hat eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten.
  5. Wenn der Mieter auszieht muss der Vermieter eine Freigabeerklärung unterzeichnen und ebenfalls der Bank vorlegen. Zuvor kann der Vermieter aus dem Mietkautionssparbuch Geld abheben, um damit Nachzahlungen und eventuelle Schäden an der Wohnung zu begleichen. Nach Unterzeichnung der Freigabeerklärung ist das Mietkautionssparbuch nun wieder in Ihren Händen und Sie können das Geld jederzeit auslösen.
  6. Es gibt auch die Möglichkeit das Mietkautionssparbuch durch einen Sperrvermerk ohne Verpfändung einzurichten. In diesem Fall müssten beide Parteien einer Abhebung des Geldes vorher zustimmen. Da das mit einem Mehraufwand verbunden ist und die meisten Vermieter dieses Verfahren als zu unsicher empfinden, gibt es allerdings kaum Banken, die diese Art des Mietkautionssparbuchs anbieten.
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