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Wie lange zahlt man Unterhalt? - Das sollten Sie wissen

Kindesunterhalt steht an erster Stelle.
Kindesunterhalt steht an erster Stelle. © Didi01 / Pixelio
Bei einer Scheidung ist die Schlüsselfrage heute nicht mehr, wer schuld ist, sondern wie lange man Unterhalt zahlt. Diese Frage wiederum ist abhängig davon, ob es Kinder aus der Ehe gibt.

Wie lange zahlt man für die Kinder?

Die Zeiten, in denen ein Richter die Frage stellte, wer schuld sei am Scheitern der Ehe, gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Der Richter prüft nur noch, ob und für wie lange Unterhaltsanspruch besteht. 

  • Gab es Kinder aus der Ehe, so sind diese gemäß der Düsseldorfer Tabelle unterhaltsberechtigt. Grundlage für den Unterhaltsanspruch ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. 
  • In die Unterhaltsberechnung fließen jedoch auch noch andere Faktoren, beispielsweise Aufwendungen des Pflichtigen für seine Krankenversicherung oder Altersvorsorge mit ein. 
  • Die Düsseldorfer Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick über den Unterhaltsanspruch, genau berechnet wird er im eigentlichen Scheidungsverfahren. Wichtig ist, dass Ihnen im Fall der Unterhaltspflicht, losgelöst von den Unterhaltsansprüchen, ein Existenzminimum, der Bedarfskontrollbetrag verbleiben muss. 
  • Ihre Unterhaltspflicht respektive Ihr Unterhaltsanspruch endet nicht mit dem vollendeten 18. Lebensjahr, sondern mit Ausbildungsende. 
  • Wie lange der Unterhaltsanspruch für Studenten gilt, ist gesondert geregelt und richtet sich auch nach individuellen Voraussetzungen. 

Unterhalt für Ehegatten von subjektiven Merkmalen abhängig

  • Grundsätzlich gilt, dass für den geschiedenen Ehegatten so lange Unterhalt gezahlt werden muss, bis dieser in der Lage ist, eigenständig seinen Lebensunterhalt zu sichern. Wie lange man zahlt, hängt nicht zuletzt von den Lebensumständen des Ex-Partners ab.  
  • Kinder spielen hier eine wesentliche Rolle. Erst wenn diese alt genug sind, entfällt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser kann jedoch wieder aufleben, wenn beispielsweise im Anschluss eine mit Eheschließung begonnene Ausbildung wieder aufgenommen wird, dem Ausbildungsende Arbeitslosigkeit folgt und während der Arbeitslosigkeit eine langfristige Erkrankung auftritt. 

Die Frage, wie lange man Unterhalt zahlt, kann sich also nur an objektiven Eckdaten orientieren, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung. 

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