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Wie lange kann ich meine Steuererklärung abgeben? - Das sollten Sie beachten

Steuererklärung fristgerecht einreichen
Steuererklärung fristgerecht einreichen © Gerd Altmann_dezignus.com / Pixelio
Die Frage "Wie lange kann ich meine Steuererklärung abgeben?" hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig die Veranlagung beantragen. Auf jeden Fall sollten Sie die Fristen kennen.

Was Sie benötigen:

  • Formulare Einkommensteuererklärung

Steuern zahlen ist Bürgerpflicht. Da der Staat Geld für seine Ausgaben benötigt, sind Sie als Bürger verpflichtet, Ihre Steuern zu zahlen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wie lange Sie dazu Zeit haben, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Meinen Sie nicht, es hätte keinen Sinn - meist lohnt es sich.

Meine Steuererklärung fristgerecht abgeben

  • Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (Pflichtveranlagung). Die Abgabefrist ist der 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Einkommensteuererklärung des Jahres 2011 müssen Sie also grundsätzlich bis zum 31. Mai 2012 beim Finanzamt einreichen.
  • Sie sind zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie Einnahmen bezogen haben, für die Sie bislang keine Steuern bezahlt haben. Dies gilt vor allem für Kapitaleinkünfte, Zinserträge, Provisionen für Vermittlungstätigkeiten und Mieteinnahmen.

Fristverlängerung bei Beauftragung eines Steuerberaters

  • Haben Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist ohne Weiteres bis zum 31. Dezember des Jahres.
  • Auch wenn Sie keinen Steuerberater beauftragt haben, können Sie selbst beim Finanzamt anrufen und höflich darum bitten, die Frist bis zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu verlängern. Mit einer ordentlichen Begründung dürfte der Sachbearbeiter beim Finanzamt Ihrem Wunsch ohne Weiteres entsprechen.

So lange haben Sie Zeit bei freiwilliger Abgabe

  • Sofern Sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen, können Sie die steuerliche Veranlagung freiwillig beantragen (Antragsveranlagung). Dann haben Sie für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2011 eine Frist bis zum 31. Dezember 2015, also vier Jahre.
  • Eine freiwillige Abgabe macht für Sie dann Sinn, wenn Sie zu viel Steuern entrichtet haben. Können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die Ihr Arbeitgeber in der Lohnabrechnung noch nicht berücksichtigen konnte, hat er zu viel Lohnsteuer abgeführt. Ebenso wenn Sie versäumt haben, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag wegen der Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge abzugeben. 

Achten Sie auf den rechtzeitigen Zugang

  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag dem Finanzamt rechtzeitig zukommen lassen. Es genügt nicht, ihn am 31. Dezember bei der Post aufzugeben. Werfen Sie ihn in den Briefkasten des Finanzamtes persönlich ein. Bei der Antragsveranlagung kann das Finanzamt Ihren Antrag zurückweisen, wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten. Meinen Sie nicht, auf einen Tag komme es nicht an. Das Finanzamt wird jede Minute Verspätung nutzen, um Ihre überbezahlten Steuern zu behalten. Warten Sie also nicht zu lange.
  • Beachten Sie, dass das Finanzamt bei einer verspäteten Abgabe oder bei einer Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Einkommensteuer und, falls erforderlich, auch Zwangsgeld festsetzen kann.
  • Beachten Sie auch, dass Sie die Steuererklärung nur auf den amtlichen Formularen einreichen können. Notfalls laden Sie die Formulare aus dem Internet von der Webseite des Finanzamtes herunter und drucken sich diese aus.
  • Alternativ können Sie Ihre Steuererklärung auch mit einem EDV-Programm, mit anschließender elektronischer Übermittlung im Elster-Verfahren, erstellen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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