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Wie kommt man aus der privaten Krankenversicherung raus?

Krankenversicherung ist Pflicht.
Krankenversicherung ist Pflicht.
Die Frage ist weniger, wie kommt man aus der privaten Krankenversicherung raus, sondern eher: Wie kommt man in die gesetzliche Krankenversicherung wieder hinein. Der Gesetzgeber macht es Ihnen nicht einfach, verlangt aber unter Bußgeldandrohung, dass Sie sich auf jeden Fall krankenversichern.

Kündigung bei der privaten Krankenversicherung

  • Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre bestehende Krankenversicherung nur kündigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie anderweitig versichert sind, und Ihr neuer Vertrag mindestens die ambulante und stationäre Versorgung gewährleistet. Um keine vertragslose Zeit zu riskieren, sollten Sie vorab bei einem geplanten Wechsel einen Probeantrag bei einer anderen Krankenversicherung einreichen, und erst nach der Vertragsbestätigung Ihre frühere Krankenversicherung kündigen.
  • Wenn Sie infolge Ihres geringeren Verdiensts unter die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 49.500 EUR rutschen, oder weil der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenze mal wieder angehoben hat, fallen Sie automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht zurück. Geben Sie Ihre Arbeit ganz auf, genügt es, wenn Sie in die Familienversicherung Ihres Ehepartners einbezogen werden.
  • Sie können mit Ihrem Arbeitgeber notfalls auch einen Gehaltsverzicht vereinbaren und so die Versicherungsgrenze unterschreiten.
  • Sie müssen dann jedoch binnen drei Monaten Ihre private Krankenversicherung kündigen, und dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten auf dessen schriftliches Verlangen Ihren neuen Versicherungsvertrag nachweisen. Versäumen Sie die Frist, stellt Sie die private Krankenversicherung nicht rückwirkend, sondern nur aktuell zum Ende des Monats frei. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf des Versicherungs- oder des Kalenderjahrs. Im Detail ist Ihr Vertrag maßgebend.
  • Im Falle von Beitragserhöhungen haben Sie außerdem ein fristloses Kündigungsrecht.
  • Sie dürfen für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung allerdings nicht älter als 55 Jahre sein. Danach ist der Weg auch im Fall der Versicherungspflicht versperrt. Der Gesetzgeber verhindert damit, dass privat Versicherte, die in jungen Jahren von günstigen Prämien und besseren Leistungen profitiert haben, über eine versicherungspflichtige Tätigkeit wieder in die im Alter meist kostengünstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Alternativen zum Wechsel in die gesetzliche Kasse

  • In diesem Fall können Sie auch in einen Standardtarif Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln, in dem Sie unter Anrechnung Ihrer Altersrückstellungen maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten müssen.
  • Sie können sich aber auch freiwillig gesetzlich versichern, wenn Sie in den letzten fünf Jahren insgesamt eine Vorversicherungszeit von wenigstens 24 Monaten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können.
  • Die Frage, wie kommt man aus der privaten Krankenversicherung raus, lässt sich letztlich nur individuell beantworten und sollte strategisch gut bedacht sein.
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