Wie kann man aus der Kirche austreten?

Ob man sich im Schoß der Kirche gut aufgehoben fühlt muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob man sich im Schoß der Kirche gut aufgehoben fühlt muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ob Unzufriedenheit mit der Institution Kirche, Abkehr vom Glauben oder Unwilligkeit die hohe Kirchensteuer jeden Monat abzuführen - es gibt zahlreiche Gründe für den Austritt aus der Kirche. Aus der Kirche auszutreten ist ein kleiner, aber entscheidender Schritt, den sich jeder individuell sorgfältig überlegen sollte.
Mona Sudter
24.08.2010 Mona Sudter
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • ein gültiges Ausweisdokument
Wissenswertes über einen Kirchenaustritt
  • Der Austritt aus der katholischen und aus der evangelischen Kirche läuft identisch ab. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Staat, der für die Kirche das Einziehen der Kirchensteuer übernimmt.
  • Sie können ab dem Alter von 14 Jahren selbstständig aus der Kirche austreten. Bis zum Alter von zwölf Jahren entscheiden die Eltern über die Religionszugehörigkeit ihrer Kinder, zwischen zwölf und 14 entscheiden Eltern und Kinder gemeinsam.
  • Wenn beide Ehepartner zugleich aus der Kirche austreten fallen für gewöhnlich geringere Gebühren an.

So treten Sie aus der Kirche aus

  1. Informieren Sie sich zuerst darüber, an welcher Stelle Sie Ihren Austritt aus der Kirche erklären müssen. Dies ist in jedem Bundesland unterschiedlich: Entweder das örtliche Standesamt oder das Amtsgericht ist für Ihr Anliegen zuständig. Beispielsweise auf der Seite www.kirchenaustritt.de gibt es eine Auflistung nach Bundesländern.
  2. Sobald Sie sich über die Öffnungszeiten der jeweiligen Institution informiert haben, können Sie einfach und ohne Termin dort vorbeikommen. Wichtig ist, dass Sie persönlich erscheinen und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Falls Sie verheiratet sind, benötigen Sie auch Ihre Heiratsurkunde.
  3. Auf dem Amt erhalten Sie ein Formular, das Sie anschließend ausgefüllt dem Beamten übergeben. Sie müssen sich in keiner Form für Ihren Kirchenaustritt rechtfertigen.
  4. Für den Austritt aus der Kirche wird eine je nach Bundesland unterschiedliche Verwaltungsgebühr erhoben, die sich im Bereich von bis zu 60 € bewegt. Im Vergleich zu den monatlich fälligen Kirchensteuern ist dieser Betrag relativ gering. In manchen Bundesländer ist der Kirchenaustritt jedoch auch kostenlos.
  5. Sicherheitshalber sollten Sie sich eine Austrittsbescheinigung ausstellen lassen, für die möglicherweise eine zusätzliche Gebühr von etwa 5 € anfallen kann. Diese Investition lohnt sich aber. Denn mit der Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind, falls diese Tatsache einmal angezweifelt wird und Sie zur Zahlung von Kirchensteuern aufgefordert werden sollten (beispielsweise wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen).
  6. Nach Ihrem Kirchenaustritt werden Sie ein Schreiben von Ihrer ehemaligen Kirchengemeinde erhalten, in dem Ihnen ein klärendes Gespräch über die Gründe Ihres Austritts angeboten wird. Sie müssen weder vor dem Staat noch vor der Kirche Ihre Austrittsgründe erläutern, wenn Sie dies nicht möchten.
  7. Wichtig ist, dass Sie nach Ihrem Kirchenaustritt die Religionszugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte ändern lassen, damit Sie zukünftig keine Kirchensteuer mehr bezahlen müssen. Dies können Sie bei Ihrem zuständigen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt tun. Der ideale Zeitpunkt für den Kirchenaustritt ist kurz nachdem Sie im Herbst Ihre neue Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr erhalten haben – dann können Sie Ihre Lohnsteuerkarte ändern lassen, bevor Sie sie an Ihren Arbeitgeber weitergeben.
  8. Der Austritt aus der Kirche und damit Ihre Pflicht Kirchensteuern abzuführen, endet je nach Bundesland entweder mit dem Ende des Monats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben, oder erst zum Ende des darauffolgenden Monats.
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