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Wie bekomme ich einen Presseausweis? - Hilfreie Tipps für freie Autoren

Für Journalisten eine Eintrittskarte: Der Presseausweis
Für Journalisten eine Eintrittskarte: Der Presseausweis
Journalist, das ist keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung - eigentlich kann sich jeder als Journalist bezeichnen. Der Presseausweis jedoch macht den Berufsstand schon exklusiver. Kurzum: Der Presseausweis macht den Journalisten zum Journalisten. Auch freie Autoren können den begehrten Ausweis bekommen.

Was Sie benötigen:

  • Honorarnachweise bei Print, Hörfunk, Fernsehen oder Online
  • veröffentlichte Arbeitsproben
  • eine hauptberufliche Tätigkeit als freier Autor/Journalist ist obligatorisch
  • Medienverbandsmitgliedschaft ist von Vorteil

Woher Sie einen Presseausweis bekommen

  • Das Wichtigste zuerst: Nur sechs Journalistenverbände dürfen den bundeseinheitlichen Presseausweis ausstellen. Derzeit sind es der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie Freelens und der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) (Stand: 2012).
  • Anträge findet man auf den Webseiten der Verbände. In der Regel bekommen Verbandsmitglieder den Presseausweis kostenlos mit einer einer Gültigkeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen freie Autoren den Presseausweis neu beantragen. Dafür müssen sie Einkommens- bzw. Honorarnachweise der letzten sechs Monate vorzeigen und damit beweisen, dass sie hauptberufliche Autoren sind.
  • Sind Sie also freier Autor im journalistischen Bereich und üben die Tätigkeit auch hauptberuflich aus, so steht einem erfolgreichen Antrag bei einem der ausstellenden Medienverbände nichts im Wege. Suchen Sie Ihren Verband im Internet und füllen Sie das Antragsformular aus. Außerdem können auch Nichtmitglieder einen Presseausweis beantragen, welcher jedoch nicht günstig ist.

Was nutzt der Presseausweis?

  • Der Presseausweis öffnet dem Inhaber Zugang zu Institutionen, erleichtert die Recherche erheblich und schafft Vertrauen zwischen Journalist und Behörde. Auch die Behörden, die mit Journalisten zusammenarbeiten müssen, profitieren, da sie nicht jeden Journalisten überprüfen müssen, ob dieser auch tatsächlich professionell ist. Deshalb ist der Presseausweis nur hauptberuflich aktiven Journalisten vorbehalten. Im Printbereich können Sie übrigens Arbeitsproben vorlegen.
  • Vorsicht vor Fälschungen. Vor allem im Internet kursieren teils sehr dubiose Angebote für die Ausstellung von Presseausweisen. Doch darauf sollten Sie sich nicht einlassen, da Behörden und Kontrolleure Original von Plagiat problemlos unterscheiden können. Neben einer peinlichen Abweisung kann das auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Neben festen und freien Journalisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch Studenten, Volontäre und Angestellte bei Pressestellen den Presseausweis bekommen, sofern sie die Notwendigkeit darlegen können.

Der Presseausweis ist ein besonders hilfreiches Werkzeug für Journalisten und Autoren. Deshalb wird beim Antrag auch penibel geprüft, ob man auch tatsächlich hauptberuflicher Journalist oder Autor ist - egal ob fest, frei oder in Ausbildung.

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