Wie beantrage ich Gerichtskostenbeihilfe?

Gerichtskostenbeihilfe kann man beim Gericht beantragen. Gerichtskostenbeihilfe kann man beim Gericht beantragen.
Die Gerichtskostenbeihilfe ist eine Form der Sozialhilfe und unterstützt einkommensschwache Bevölkerungsschichten wie Studenten, Alleinerziehende und Empfänger von Arbeitslosengeld II bei der Durchsetzung Ihres Rechtes vor Gericht. Aber auch Klägern mit höherem Einkommen wird die Gerichtskostenbeihilfe gewährt, wenn Ihren Einnahmen ungewöhnlich viele Ausgaben gegenüberstehen, so dass es unzumutbar für sie wäre, die Kosten allein zu tragen.
Nadine Ebert
07.06.2010 Nadine Ebert
Themen der Anleitung Antrag Anwalt Finanzen Geld Gericht Klage Recht
  1. Stellen Sie den Antrag auf Gerichtskostenhilfe bei dem Gericht, bei dem auch das zu entscheidende Verfahren anhängig ist.

  2. Besorgen Sie sich das Formular für den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe beim zuständigen Gericht, Ihrem Anwalt oder laden Sie es auf der Internetpräsenz des Justizministeriums Ihres Bundeslandes herunter und drucken es aus. Um in den Genuss der Gerichtskostenbeihilfe zu kommen, müssen Sie dem Gericht im Antrag Ihre finanzielle Situation offenlegen. Achten Sie darauf, nicht nur die Erklärung über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen, sondern außerdem in einem gesonderten Blatt eine Erklärung über den Anwalt, den Sie beiordnen möchten, und seine Vergütung abzugeben.

  3. Das Gericht wird mit Hilfe der Angaben entscheiden, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dazu stellen Sie im Antrag den Klagegrund dar und führen Beweise für Ihre Forderung an. Gewährt es Ihnen die Prozesskostenbeihilfe in vollem Umfang, erstattet das Gericht Ihnen zu Lasten der Staatskasse sämtliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Wird dem Antrag nur teilweise zugestimmt, weil Ihr Einkommen ausreicht, immerhin einen Teil abzuzahlen, müssen Sie den gewährten Betrag anschließend in monatlichen Raten abzahlen.

  4. Bedenken Sie, dass die Gerichtskostenbeihilfe die Kosten der Gegenseite nicht mit abdeckt. Das bedeutet, dass Sie bei Verlust der Klage sämtliche Kosten zu zahlen haben, die die gegnerische Partei für die Klageerwiderung aufgewandt hat. Sie können anschließend zwar in die zweite Instanz gehen, müssen dafür aber wieder erneut einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen.

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