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Widerrufsrecht bei einem Autokauf - Wissenswertes für private Verkäufer

Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nur bei Vorbehalt
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nur bei Vorbehalt
Gekauft ist gekauft. Bei einem Autokauf haben Sie normalerweise kein Widerrufsrecht. Zwei Fallgestaltungen führen ausnahmsweise doch dazu, dass Sie den Kauf rückgängig machen können.

Wer einen Kaufvertrag schließt, geht eine rechtliche Bindung ein, auf die sich der Vertragspartner verlassen darf. Dies gilt für beide Parteien. Wollte man erlauben, dass eine Partei ohne Grund einseitig den Vertrag würde rückgängig machen können, wäre das gesamte Vertragsrecht nutzlos. Wozu sollte man dann noch Verträge machen?

Autokauf mit Vorbehalt möglich

  • Also: Bei einem Autokauf haben weder Sie als Verkäufer noch der Käufer ein Widerrufsrecht. Ein solches kann allenfalls dann bestehen, wenn sich eine Partei ausdrücklich im Vertrag vorbehält, den Kaufvertrag widerrufen zu dürfen.
  • Das Widerrufsrecht ist in diesem Fall ein Rücktrittsrecht. Auf jeden Fall sollten die dafür maßgeblichen Gründe (Vorbehalt Finanzierung des Kaufpreises, Bewertung durch einen Sachverständigen) und die Frist, innerhalb der das Widerrufsrecht (Rücktritt) erklärt werden kann, definiert werden.
  • Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob Sie als privater oder gewerblicher Verkäufer agieren. Vereinbaren können Sie alles. Praktisch kommt der Fall vielleicht vor, wenn ein Käufer das Auto unbedingt haben möchte, aber erst noch die Finanzierung des Kaufpreises realisieren muss.

Schweigen begründet Arglist

  • Ein Widerrufsrecht beim Autokauf ist als Anfechtungsrecht denkbar, wenn Sie als Verkäufer wesentliche Eigenschaften des Fahrzeuges verschweigen, obwohl Sie diese kennen und wissen müssen, dass sie für die Kaufentscheidung des Käufers wichtig sind.
  • Der Käufer kann den Kaufvertrag dann wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufvertrag rückgängig machen. Sie riskieren als Verkäufer auch eine Schadensersatzverpflichtung, wenn sich der Käufer ein ähnliches Fahrzeug nur teurer beschaffen kann.

Widerrufsrecht nur beim Verbrauchsgüterkauf

  • Ein Widerrufsrecht als solches gibt es im Kaufrecht nur beim Verbrauchsgüterkauf, der unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel (Internet, Fax, Telefon) zustande kommt. Als Verkäufer müssen Sie gewerblich handeln. Private Verkäufe erlauben kein Widerrufsrecht.
  • Als privater Verkäufer sollten Sie beim Autokauf alle Details des Verkaufs schriftlich, am besten in einem Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen, dokumentieren. Behaupten Sie nichts, was Sie nicht sicher wissen und verschweigen Sie nichts, was Sie sicher wissen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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