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Werkleistungsvertrag - so verstehen Sie den Unterschied zum Kauf- und Werkvertrag

Auch bei Werken gilt Kaufrecht.
Auch bei Werken gilt Kaufrecht. © Uwe Steinbrich / Pixelio
Die Begriffe Werkvertrag und Kaufvertrag sind noch verständlich. Wenn aber von einem Werkleistungsvertrag die Rede ist, kommt einiges durcheinander. Wenn Sie Ihre Rechte gegenüber Handwerkern wahren wollen, müssen Sie den Unterschied kennen.

Der Begriff des Werkleistungsvertrages entstammt dem Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist in § 651 BGB geregelt.

Für einen Werkleistungsvertrag gilt meist Kaufrecht

  • Im Gesetz heißt der Werkleistungsvertrag eigentlich Werklieferungsvertrag.
  • Beim Werkleistungsvertrag oder Werklieferungsvertrag verpflichtet sich der Handwerker oder Unternehmer zur Herstellung eines Werkes aus seinem eigenen Material und zur Lieferung und Übereignung des fertigen Werkes an Sie als den Besteller.

Unterschied zum Werkvertrag

  • Mit dem einfachen Werkvertrag hat der Werkleistungsvertrag gemeinsam die Herstellung eines bestimmten Arbeitserfolges körperlicher Art. Er unterscheidet sich vom Werkvertrag aber dadurch, dass der Unternehmer selbst das Material zur Herstellung des Werks zu beschaffen hat und es Ihnen das fertige Werk liefern und  übereignen muss.
  • Beim einfachen Werkvertrag steht nur die Schöpfung des Werkes an sich (Einbau einer vorhandenen Küche in Ihrer neuen Wohnung), beim Werklieferungsvertrag die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz im Vordergrund (Herstellung einer Einbauküche nach Ihren Plänen). Das Werk des Werkvertrages erschöpft sich darin, dass der Unternehmer das Werk auch mit von Ihnen als Besteller zur Verfügung gestellten Materialien herstellen kann.

Unterschied zum Kaufvertrag

  • Gegenüber dem einfachen Kaufvertrag unterscheidet sich der Werklieferungsvertrag dadurch, dass es beim Kaufvertrag nur um die Beschaffung der fertigen Sache geht. Ihre Herstellung ist nicht Vertragsgegenstand. Ist die Herstellung Vertragsgegenstand, haben Sie es mit einem Werkvertrag zu tun.
  • Beim Hausbau liegt ein Werkvertrag vor, da das Grundstück, das in Ihrem Eigentum steht, von Ihnen geliefert wird. Auch die Operation, die Gutachtenerstellung oder Porträtmalerei sind reine Werkverträge. Beim Fertighaus liefert der Unternehmer die Bauteile fix und fertig an die Baustelle, setzt sie zusammen und übergibt Ihnen das fertige Haus. Dann liegt ein Werkleistungsvertrag vor.

In der Rechtsfolge kommt Kaufrecht zur Anwendung

  • Die Rechtsfolge besteht darin, dass auf einen Werkleistungsvertrag oder Werklieferungsvertrag die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung finden. Nur in bestimmten Fällen kommen auch Vorschriften des Werkvertragsrechts zum Tragen.
  • Da die Unterschiede komplex und oft nur rechtstheoretisch zu verstehen sind, sollten Sie sich im Zweifelsfall rechtlich unbedingt beraten lassen, um bei Beanstandungen Ihre Rechte wirksam wahrzunehmen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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