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Welche Unterlagen braucht man für die Rente? - So stellen Sie sie richtig zusammen

Das Rentengeld sichert Ihr Alterseinkommen.
Das Rentengeld sichert Ihr Alterseinkommen.
Für Ihren Rentenantrag brauchen Sie einige Unterlagen, damit der Sachbearbeiter in der Rentenstelle Ihren Akt bearbeiten kann. Suchen Sie deshalb alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zusammen, damit es für Ihren Antrag nicht zu langen Wartefristen kommt. Lesen Sie hier, welche Unterlagen und Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu einer Rentenberatungsstelle

  • Wenn Sie zu den Menschen gehören, die schnell mit Unterlagen und Formularen überfordert sind und eigentlich nichts mit Anträgen zu tun haben wollen, dann wenden Sie sich an eine Rentenberatungsstelle. Dort wird Ihnen bei allen administrativen Dingen geholfen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Unterlagen zusammen haben.
  • Rentenberatungsstellen werden von Gewerkschaften, Versicherungsämtern und auch der deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Hier erhalten Sie jeweils eine gute Beratung, auf die Sie sich verlassen können.
  • Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich gut darüber, ob Sie bereits Anspruch auf eine Altersrente haben. Wichtige Unterlagen hierfür sind Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten Jahre, Kontoauszüge der Rentenanstalt über Ihren Versicherungsverlauf und Sozialversicherungsnachweise. Auch Belege über eine jeweilige Arbeitslosigkeit sind wichtig. Alle diese Unterlagen sollten Sie während Ihres aktiven Berufslebens besonders gut aufheben. Gehen Sie sorgsam bei der Vorbereitung dieser Unterlagen vor und vergessen Sie nichts. Wenn Ihnen noch Belege fehlen, dann fordern Sie diese nochmals bei der zuständigen Stelle an.
  • Die wichtigste Voraussetzung für einen Rentenbewilligungsbescheid ist eine Mindestanzahl an geleisteten Pflichtbeiträgen. Wie Sie wissen, ist auch Ihr Lebensalter entscheidend, das Sie mindestens erreicht haben müssen. Manchmal können Sie schon früher Ihre Rente beantragen, wenn Sie schwerstbehindert geworden sind oder länger arbeitslos waren.
  • Auch muss die Wartezeit von fünf Jahren seit der ersten Zahlung des Pflichtbeitrages eingehalten werden. Üblicherweise wird nach 35 Jahren automatisch die volle Rentenhöhe an Sie ausgezahlt.
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