- 27.12.2011 Markus Tacik
Anforderungen eines biometrischen Fotos für den Personalausweis
Die Zeiten, in denen Sie mit quasi jedem vernünftigen Passfoto zur Ausweisstelle gehen konnten, sind vorbei. Für den neuen Personalausweis brauchen Sie Bilder, welche biometrisch erfassbar sind. So ist es möglich, Ihr Gesicht digital abzuscannen und Ihre Identität auf diese Weise zu überprüfen.
- Damit ein Gesichtsscan später funktionieren kann, müssen Sie Ihr Gesicht auf dem Passbild gerade in die Kamera halten. Eine leichte Neigung nach rechts oder links ist nicht erlaubt.
- Auf Ihren neuen Bildern müssen außerdem Augen und Mund parallel zueinander liegen. Das bedeutet, dass beide eine absolut entspannte, ausdruckslose Haltung einnehmen müssen. Die Zeiten, in welchen einen ein lächelndes Gesicht vom Personalausweis aus anblickte, sind also vorbei.
Das müssen Sie bei Ihren Bildern außerdem beachten
- Auch die Abbildungsgröße Ihres Gesichts ist auf den neuen Ausweisen festgelegt. Die Gesichtshöhe muss zwischen 32 und 36 mm liegen. Außerdem muss es natürlich mittig im Bild positioniert sein.
- Wichtig ist auch, dass keine Haare in Ihr Gesicht hineinhängen. Dies würde einen zuverlässigen Scanvorgang stark erschweren.
- Die Bilder für den neuen Personalausweis müssen auch bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen. So müssen sie scharf und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen weder Reflexionen noch einen Farbstich aufweisen und müssen vor einem neutralen Hintergrund aufgenommen sein.
- Sie dürfen auf dem Foto eine Brille tragen, doch muss diese unmittelbar vor Ihren Augen sitzen. Spieglungen auf den Gläsern sind tabu.
- Kopfbedeckungen sind ebenfalls nicht erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen für Kopftücher. Ein solches muss auf dem Bild jedoch so getragen werden, dass es Ihr Gesicht komplett freilässt.