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Lebensmittelkontrolleur werden - Voraussetzungen und Berufsbild

Sind die Auslagen noch frisch und genießbar?
Sind die Auslagen noch frisch und genießbar? © Rainer_Sturm / Pixelio
Der Lebensmittelkontrolleur erfüllt einen wichtigen gesellschaftlichen Dienst, denn er prüft, ob Hygienevorschriften in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben eingehalten werden. Auf diese Weise kann der Verbraucher guten Gewissens in ein Brötchen beißen oder das Gericht beim Italiener genießen. Doch dieser Beruf bringt eine hohe Verantwortung mit sich, nicht jeder ist fachlich oder persönlich ausreichend ausgestattet, um diese Erwartungen zu erfüllen.

Was Sie benötigen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • abgeschlossene Fortbildung
  • selbstsicheres Auftreten
  • Konfliktfähigkeit
  • Bereitschaft zum lebenslangen Lernen

Einstieg in den Beruf Lebensmittelkontrolleur

  • Voraussetzung, um die Weiterbildung zum Lebensmittelkontrolleur zu beginnen, ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Bereich. Günstige Einsteigerberufe sind beispielsweise Koch, Hauswirtschafter, Restaurantfachmann, Fleischer oder Brauer, in diesen Berufen muss jeweils die Meisterprüfung abgelegt werden. Auch ein Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt mit der Fachrichtung Hotel- und Gaststättenwesen oder eine Ausbildung zum Lebensmitteltechniker ermöglichen den Einstieg, auch hier sind Meisterprüfungen oder Fortbildungen vorgeschrieben. Daneben befähigen Studiengänge im lebensmitteltechnischen Bereich zu einer Fortbildung.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens zwei Jahre und ist in theoretische und praktische Abschnitte aufgeteilt. Daneben muss in einigen Bundesländern zusätzlich ein Vorbereitungsdienst absolviert werden.
  • Voraussetzung für den Erfolg in der Prüfung ist eine Affinität zu den Fächern Biologie und Chemie sowie Recht. So sollten vertiefende Kenntnisse in Mikrobiologie, Schädlingsbekämpfung, Rechts- und Verwaltungskunde vorhanden sein. Doch mit einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung ist es nicht getan. Sie sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungen teilzunehmen, auch das Selbststudium gehört zu Ihren Aufgaben, damit Sie über neue rechtliche Grundlagen und Hygienevorschriften stets auf dem Laufenden bleiben.
  • Überprüfen Sie Ihre persönliche Eignung, denn schüchterne Personen sind für diesen Beruf denkbar schlecht geeignet. So sollten Sie sicher und souverän auftreten und konfliktfähig sein, um bei Verwarnungen oder Bußgeldern mit verärgerten Geschäftsführern und Mitarbeitern umgehen zu können.
  • Daneben sollten Sie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen, damit Sie im Fall der Fälle schnell handeln. Zögerliche und wenig entscheidungsfreudige Menschen sollten ihren Berufswunsch überdenken. Auch Flexibilität gehört zu Ihrem Anforderungsprofil, da Sie an vielen verschiedenen Arbeitsorten eingesetzt werden.

Wissenswertes zum Berufsbild

  • Wenn Sie die Weiterbildung zum Lebensmittelkontrolleur erfolgreich abgeschlossen haben, arbeiten Sie für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Infrage kommen alle Behörden, die mit der Lebensmittelüberwachung betraut sind, also etwa Ämter für Ernährungswirtschaft oder Veterinärämter.
  • Zu Ihren Aufgaben gehört die Überprüfung verschiedener Vorschriften und Gesetze des Lebensmittelrechts in allen Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, also  Metzgereien, Bäckereien, Restaurants, Imbisse, aber auch Betriebe des Einzel- und Großhandels.
  • Hier überprüfen Sie etwa, ob die Mitarbeiter hygienisch arbeiten, Lebensmittel richtig gelagert werden und Lebensmittel nicht nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. So arbeiten Sie mit Geruchs- und Geschmackstests, dokumentieren Ihre Arbeit mit Fotos und entnehmen Proben, wenn der Verdacht aufkommt, dass Lebensmittel verdorben sind oder es Beschwerden gab. Zudem führen Sie Beratungen durch, wie bestimmte Maßnahmen verbessert werden können.
  • Aber auch die Arbeit im Innendienst gehört dazu, hier fertigen Sie Berichte und Stellungnahmen an, lesen Statistiken und Gesetzestexte.

Um den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren zu bewahren, dürfen Sie Verwarnungen aussprechen oder Bußgelder verhängen, Betriebe können bei schweren Verstößen auch geschlossen werden.

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