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Weihnachtsgeld vom Arbeitsamt? - Wissenswertes zum Arbeitslosgengeld I

Weihnachtsgeld gibt es leider nicht vom Arbeitsamt.
Weihnachtsgeld gibt es leider nicht vom Arbeitsamt.
Weihnachtsgeld oder ein sogenanntes "13. Monatsgehalt" werden Sie leider nicht vom Arbeitsamt bekommen. Wenn Sie es bislang bei Ihrem Arbeitgeber bekommen haben, kann es jedoch für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I relevant sein.

Wer bei Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld erhalten möchte, muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Voraussetzungen für die Leistungen des Arbeitsamtes

  • Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie natürlich erst einmal arbeitslos sein. Als arbeitslos gilt allerdings derjenige nicht mehr, der eine Nebenbeschäftigung von 15 Stunden oder mehr ausübt. Wer daher neben seiner vorherigen Hauptbeschäftigung schon eine umfangreiche Nebenbeschäftigung ausgeübt hat und diese weiter ausübt, gilt nicht als arbeitslos.
  • Weitere Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosgengeld ist eine Arbeitslosmeldung, die persönlich erfolgen muss.
  • Zudem muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt sein. Diese Anwartschaftszeit ist im Allgemeinen dann erfüllt, wenn innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit bzw. der Arbeitslosmeldung für mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat. Dies wird in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Auch bei Krankengeldbezug besteht allerdings ein Versicherungspflichtverhältnis.
  • Mitgerechnet werden bei den Beschäftigungszeiten auch Zeiten, in denen Sie kein Entgelt bekommen haben, wenn dies nicht länger als einen Monat der Fall war.

Kein Weihnachtsgeld von der Arbeitsagentur        

  • Von der Arbeitsagentur bekommen Sie als Arbeitsloser zwar kein Weihnachtsgeld. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs ist allerdings das beitragspflichtige Arbeitsentgelt entscheidend, das Sie in Ihrer letzten Beschäftigung durchschnittlich erzielt haben. Haben Sie daher von Ihrem vorherigen Arbeitgeber ein zusätzliches Monatsgehalt als Weihnachtsgeld bekommen, erhöht dies Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • In der Regel beträgt der Leistungssatz beim Arbeitslosengeld I 60 % vom sog. pauschalierten Nettoentgelt. Er erhöht sich jedoch auf 67 %, wenn ein zu berücksichtigendes Kind vorhanden ist.
  • Hat ein Arbeitnehmer seine Beschäftigung ohne einen "wichtigen Grund" aufgegeben und dadurch seine Arbeitslosigkeit verursacht, wird die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen.

Weihnachtsgeld werden Sie vom Arbeitsamt nicht bekommen. Allerdings kann ein vorheriger Erhalt von Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruchs von Bedeutung sein.

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