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Was sind Mahnspesen?

Mahnspesen werden bei Versäumnis von Rechnungszahlungen fällig.
Mahnspesen werden bei Versäumnis von Rechnungszahlungen fällig.
Im hektischen Alltag kann es einem schnell einmal passieren, dass man eine anstehende Rechnung einfach vergisst. Doch keine Sorge: Ein solches Versehen ist zunächst nicht weiter tragisch, da Sie mit einer Mahnung an die Zahlung erinnert werden. Es kann passieren, dass Ihnen dort Mahnspesen zusätzlich zum Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt werden. Aber was sind Mahnspesen eigentlich?

Mahnspesen sind bestimmte Aufwandsentschädigungen

Mahnspesen fallen - wie der Begriff vermuten lässt - bei einer Mahnung an. Oftmals sind damit Mahnungen bezüglich noch nicht bezahlter Rechnungen gemeint, also beispielsweise für Ihren letzten Online-Einkauf. 

  • Um das Wort "Mahnpesen" zu verstehen, ist es am einfachsten, es in seine Wortbestandteile zu zerlegen. Als "Mahnung" wird im gewöhnlichen Sprachgebrauch eine Aufforderung oder eine Erinnerung bezeichnet. So erinnert man Sie mit einem Mahnschreiben daran, dass eine Rechnung von Ihnen noch nicht beglichen wurde, und bittet Sie, dieses Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen. Tun Sie dies nicht, wird meistens eine zweite Mahnung folgen, ehe gegebenenfalls diverse rechtliche Schritte eingeleitet werden.
  • Das Wort "Spesen" geht zurück auf die italienische Vokabel "spesa". Das bedeutet übersetzt so viel wie "Aufwand". In Bezug auf Mahnspesen ist damit derjenige Aufwand gemeint, der anfällt, um Ihnen die Mahnung auszustellen und per Post zuzuschicken.
  • So investiert ein Mitarbeiter Zeit in die Fertigung des Mahnschreibens. Das Druckerpapier kostet ebenso wie das Kuvert und das Porto Geld.

Spesen entstehen erst bei Mahnungen

  • Bei einer normalen Rechnung übernimmt das Unternehmen, bei dem Sie eingekauft haben, alle Ausgaben für Mitarbeiterlohn, Porto und Papier. Sie als Kunde haben damit nichts zu tun.
  • Anders sieht dies aus, wenn Sie aus Eigenverschulden oder Versehen Ihre Rechnung nicht fristgerecht zahlen. Sie verursachen damit dem Geldempfänger zusätzliche Arbeit und Kosten durch Erstellung einer Mahnung. Deshalb hat dieser das Recht, Ihnen diese Kosten als Mahnspesen in Rechnung zu stellen - sie sind also als finanzielle Aufwandsentschädigung für das Mahnschreiben zu verstehen. 
  • Vielleicht begegnet Ihnen in einer Mahnung auch das Wort "Säumniszuschlag". Es ist lediglich ein Synonym zu "Mahnspesen" und bedeutet das Gleiche - nämlich ein Zuschlag auf die Rechnung durch Ihr Versäumnis der rechtzeitigen Zahlung.
  • Die Höhe der Mahnspesen ist nicht einheitlich geregelt. Meistens sind es nur wenige Euro, um den tatsächlichen, finanziellen Mehraufwand auszugleichen. 
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