Was passiert bei einer Insolvenz?

Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen
In den letzten Jahren haben sich Ihre Schulden zunehmend vermehrt. Da dieser Zustand irgendwann einmal ein Ende aben muss und Sie aus eigener Kraft nicht mehr aus dieser Lage herauskommen, steht nun die Frage im Raum, was bei einer privaten Insolvenz passiert.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Insolvenzverfahren durchzuführen, müssen einige Schritte beachtet und durchlaufen werden. Bei Fehlern passiert es Ihnen leicht, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Was Sie über die Insolvenz wissen sollten?

  • Zunächst benötigen Sie einen Eröffnungsgrund. Dieser besteht entweder in der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung.
  • Wer einen Insolvenzantrag stellen möchte, ist verpflichtet, einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern zu unternehmen. Die Rechtsgrundlage finden Sie in § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Da Sie diesen Versuch nachweisen müssen und dem Ganzen auch ein gewisser Plan zugrunde liegen muss, ist es ratsam, sich von einer Schuldnerberatungsstelle helfen zu lassen. Anderenfalls passiert es Ihnen bereits an dieser Stelle, dass das Gericht nicht mitspielt und Ihren Antrag ablehnt.
  • Überlegen Sie daher genau, was Sie den Schuldner alles anbieten können.
  • Wenn Sie mit den Gläubigern definitiv keine Einigung erreichen können, stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht.
  • Für den Antrag benötigen Sie eine Bestätigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch, einen Schuldenbereinigungsplan, den Sie am besten ebenfalls mit einem Schuldnerberater erstellen, eine Auflistung Ihrer Schulden und Ihr derzeitiges Einkommen.
  • Erklären Sie zudem, ob Sie gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen möchten.
  • Für alle Erklärungen bekommen Sie beim Insolvenzgericht auch Vordrucke, die Sie nach Möglichkeit auch verwenden sollten.
  • Machen Sie sich auf jeden Fall eine Kopie von den Unterlagen, da diese gegebenenfalls noch einmal benötigt werden.
  • Unterschreiben Sie den Antrag und legen alle Erklärungen und Nachweise bei und reichen ihn beim Insolvenzgericht ein.

Was bei einer Insolvenz genau passiert

  • Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, prüft das Gericht, ob diese vollständig sind und der Antrag begründet ist.
  • Wenn das der Fall ist, ergeht eine Entscheidung darüber, ob mit dem von Ihnen eingereichten Schuldenbereinigungsplan noch einmal ein Güteversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden soll.
  • Entscheidet sich das Gericht für einen Einigungsversuch, werden Sie aufgefordert, Abschriften von Ihrer Vermögensauflistung und dem Schuldenbereinigungsplan in der Anzahl der Gläubiger einzureichen.
  • Die Gläubiger bekommen nun die Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie können den Plan so annehmen oder aber Einwendungen erheben. Sind die Gläubiger einverstanden, wird ein Beschluss darüber gefasst, welcher einem gerichtlichen Vergleich ähnelt. Sie müssen dann die Forderungen, so wie im  Beschluss festgelegt ausgleichen.
  • Scheitert der Plan, prüft das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Damit das Verfahren eröffnet werden kann, müssen vor allem die Verfahrenskosten gedeckt sein. Anderenfalls wieder mangels Masse abgewiesen.
  • Wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, wird das Verfahren eröffnet, es wird geschaut, was an verwertbarem Vermögen oder pfändbaren Einkommen an die Gläubiger ausgekehrt werden kann. In den insgesamt 6 Jahren des Verfahrens dürfen Sie keine weiteren Schulden machen und müssen versuchen, die bisherigen Schulden so gut es geht abzutragen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie am Ende auf die Restschuldbefreiung hoffen.