Was mache ich nach einem Auffahrunfall?

Auffahrunfall - was dann? Auffahrunfall - was dann?
Ein Auffahrunfall bedeutet, dass Sie auf ein sich vor Ihnen befindliches Fahrzeug auffahren, welches eventuell unverhofft gebremst hat, den Fahrstreifen plötzlich wechselt oder bei Dunkelheit unbeleuchtet abgestellt wurde. Nach einer Schrecksekunde müssen Sie ruhig und überlegt handeln, sich um eventuelle Verletzte kümmern, Polizei, gegebenenfalls Ordnungsamt, Förster oder Geschädigte, später auch die Versicherung informieren und Fotos als Beweismittel machen.
Elke M. Erichsen
25.05.2010 Elke M. Erichsen
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Kamera
  • Handy
  • Kfz.-Versicherungskarte
  • Chip-Karte der Krankenversicherung
  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere
  • Führerschein
  • Notrufnummern

Haben Sie einen Auffahrunfall mit Personenschaden verursacht, handeln Sie wie folgt:

  1. Schalten Sie die Warnblinkleuchten ein.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle (Warndreieck aufstellen, eventuell Passanten um Hilfe bitten).
  3. Helfen Sie, so gut Sie es können, eventuell Verletzten und rufen Sie die Polizei. Sprechen Sie eventuelle Zeugen an.
  4. Machen Sie ausreichend Fotos als Beweismittel, tauschen Sie alle wichtigen Daten mit dem Unfallgegner aus (Name, Adresse, Versicherung) und notieren Sie Tag, Uhrzeit und Ort des Auffahrunfalls.
  5. Beseitigen Sie eventuelle Scherben und/oder ausgelaufenes Öl beziehungsweise veranlassen Sie deren Beseitigung.
  6. Wichtig! Sie dürfen sich nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie als Beteiligter am Auffahrunfall dringend ins Krankenhaus müssen) vom Unfallort entfernen, andernfalls gilt das Entfernen als Straftat.
  7. Informieren Sie Ihre Kfz.-Versicherung auch dann, wenn Sie das Opfer des Auffahrunfalls sein sollten.

Haben Sie einen Auffahrunfall ohne Personenschaden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schieben Sie Ihr Fahrzeug und das des Auffahrunfallgegners an den Straßenrand, um jede weitere Gefahr auszuschließen.
  2. Vergewissern Sie sich, dass es sich wirklich nur um Sach- und keinesfalls Personenschäden handelt.
  3. Treffen Sie Vereinbarungen mit dem Unfallgegner und tauschen Sie wichtige Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz.-Versicherung und –mitgliedsnummer aus.
  4. Notieren Sie sich unbedingt auch selbst Unfalldaten wie Schadenstag, Uhrzeit, Unfallort, beteiligte Fahrzeuge und Namen, Anschrift und Telefonnummern eventueller Zeugen.
  5. Sollte der Unfallgegner auf Hinzuziehung der Polizei bestehen, müssen Sie warten, bis diese eintrifft. Jedes unerlaubte Entfernen gilt mit wenigen Ausnahmen als Straftat.

 Was es sonst noch bei einem Auffahrunfall zu beachten gibt:

  • Zu Auffahrunfällen zählen ebenfalls das Auffahren auf eine Laterne, einen Baum, eine Leitplanke, einen Kartenzaun, ein Tier usw.
  • In solchen Fällen ist es erforderlich, zusätzlich zur Polizei auch noch Ordnungsamt, gegebenenfalls Förster, einen anderweitigen Geschädigten oder auch Tierhalter zu informieren.
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