- 16.09.2010 Jürgen Hemminger
- Eine Einkommensteuererklärung
- Ausfüllhilfe vom Finanzamt
Die Steuerklärung ist immer die Möglichkeit Ihre Steuerschuld zu kürzen, indem Sie Belastungen und Freibeträge aufführen, die vom Finanzamt angerechnet und anerkannt werden. Wer viel verdient und auch einiges an Kosten ansetzen kann, der ist natürlich eher im Vorteil bei der Steurschuld als diejenigen, die wenig verdienen und auch wenig haben, das sie bei der Steuer in Abzug bringen können.
Was ist alles steuerlich absetzbar?
- Es gibt eine Menge von Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerschuld verringern können. Im Folgenden sollen nur einige Beispiele genannt werden, was Sie alles von der Steuer absetzen können. Eine umfangreiche und komplette Auflistung erhalten Sie mit Ihren Steuerunterlagen zusammen bei Ihrem Finanzamt. Natürlich gibt es auch ein paar Dinge zusätzlich, die Ihnen Ihr Steuerberater erläutern kann.
- Wenn Sie Ihre Computeranlage zu Hause zu mindestens 50% auch für berufliche Zwecke nutzen, sind die Anschaffungskosten über 3 Jahre als Werbungskosten absetzbar.
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Kurs besuchen müssen, sind auch diese Kosten inklusive Unterkunftskosten als Werbungskosten absetzbar.
- Beerdigungskosten für nahe Angehörige sind dann absetzbar, wenn diese Kosten die Höhe des Erbes überschreiten.
- Auch die Kosten für eine Zweitwohnung, sofern beruflich veranlasst, sind steuerlich absetzbar.
- Sogenannte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Gehhilfen, Rollstühle, Zahnprothesen oder Krücken können abgesetzt werden, sofern sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden, jedoch ärztlich angeordnet wurden.
- Auch bei Kosten für Krankengymnastik, Bäder oder Massagen die ärztlich verordnet wurden, ist der Eigenanteil steuerlich absetzbar.
- Auch für die Pflege von Angehörigen, die die Pflegestufe 3 erreicht haben, das Merkzeichen "H" im Behindertenausweis haben und zu Hause gepflegt werden, wird ein Pflegepauschalbetrag von 924 Euro angerechnet. Allerdings dürfen Sie für diese Pflege keine Einnahmen erzielen.
- Berufskleidung kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.
Dies sind nur einige der vielen Möglichkeiten, seine Steuerschuld zu reduzieren. Die gesamte aktuelle Auflistung, erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt.