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Was ist in der Warmmiete enthalten? - So entschlüssen Sie den Mietvertrag richtig

Die Warmmiete enthält sogenannte warme und kalte Kosten.
Die Warmmiete enthält sogenannte warme und kalte Kosten.
Nebenkosten, Betriebskosten, Kaltmiete, Warmmiete – die Begriffe im Mietrecht können leicht für Verwirrung sorgen. Und was ist nun in der Warmmiete enthalten? Erfahren Sie hier, wie Sie aus Ihrem Mietvertrag herauslesen können, wofür genau Sie bezahlen.

Was in der Warmmiete enthalten ist

  • Als Kaltmiete zahlen Sie die reine Überlassungsgebühr, die sich exakt nach Quadratmeterzahl der Wohnung mit Bereinigungen für Balkone, Schrägen etc. berechnen lässt.
  • Falls Sie aber annehmen, in der Warmmiete ist alles enthalten, was an Kosten für den Betrieb der Wohnung inklusive Verbrauchskosten anfällt, liegen Sie falsch. Die Warmmiete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten, die Sie aufgrund der Vereinbarungen des Mietvertrages an den Vermieter zahlen müssen.
  • Je nachdem, was der Vertrag vorsieht, können dann noch weitere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie zum Beispiel Strom oder andere Leistungen direkt vom Anbieter beziehen und an diesen bezahlen müssen.

Diese Posten sind umlagefähig

  • Grundsätzlich können Sie die Posten, die in der Warmmiete enthalten sind, in „warme“ und „kalte“ Kosten einteilen. Zu den warmen Kosten zählen die Beträge für Warmwasser und Heizung, dagegen fallen die Kosten für Wasser, Abwasser, Grundsteuer und Versicherungen unter die kalten Kosten.
  • Weitere umlagefähige Positionen sind die Ausgaben, die zum Beispiel für Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege, Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger und als Energiekosten für eventuelle Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser etc. anfallen.
  • Falls das Gebäude über besondere Einrichtungen, wie Fahrstühle, verfügt, die mit spezifischen Gefahren verbunden sind, können auch die hierfür nötigen Versicherungen und die Energiekosten auf die Mieter umgelegt werden.
  • Die einzelnen Positionen werden - je nach Art und vorhandenen Zählern - entweder nach Quadratmeterzahl der Wohnung im Verhältnis zur vermieteten Gesamtfläche, der Personenzahl oder dem tatsächlichen Verbrauch bestimmt.

Wenn Sie anhand des Mietvertrages entschlüsselt haben, was in der Warmmiete enthalten ist, prüfen Sie unbedingt in Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung, ob Ihre Anteile korrekt berechnet wurden.

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