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Gesundheitspass beantragen - so macht man es

In der Gastronomie braucht jeder einen Gesundheitspass.
In der Gastronomie braucht jeder einen Gesundheitspass.
Sie wollen eine neue Tätigkeit beginnen, in der Sie mit Lebensmitteln zu tun haben oder sich regelmäßig in Küchen oder Gaststätten aufhalten? Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie vorab einen Gesundheitspass beziehungsweise ein Gesundheitszeugnis beantragen. Was genau das ist und wo Sie diesen bekommen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was Sie benötigen:

  • 14-20 Euro
  • mindestens 1 Stunde Zeit

So beantragen Sie einen Gesundheitspass

Um einen Termin zur gesundheitlichen Belehrung zu vereinbaren, kontaktiert man das Landratsamt Ihrer Stadt, da dieses für das Gesundheitswesen zuständig ist. Termine für Gruppenbelehrungen sind vorgegeben und finden meistens 2-3 Mal pro Woche statt. Sollten Sie zu den vorgegebenen Terminen keine Zeit haben, bieten einige Städte Einzelbelehrungen an, die meistens gegen einen Aufpreis vereinbart werden können.

Bringen Sie zu Ihrem Termin unbedingt einen Personalausweise oder einen Reisepass mit, damit Sie sich ausweisen können. Denn ohne Ausweis kann man keinen Gesundheitspass beantragen.

Außerdem belaufen sich die Kosten zwischen 14 und 20 Euro (den Preis legt die jeweilige Stadt fest) für den Erwerb des Gesundheitszeugnisses. Bringen Sie diesen Betrag auch zu Ihrem Termin mit.

Warum braucht man einen Gesundheitspass?

Es gibt bestimmte Anforderungen, die man beim Umgang mit Lebensmitteln beachten muss. Diese müssen Sie lernen und verstehen, damit keine Gefahren für Gäste und Personen entstehen, die Lebensmittel erwerben oder zu sich nehmen.

In Deutschland muss jeder einen Gesundheitspass beantragen, der beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat. Die gesetzliche Grundlage des Gesundheitspasses ist der Abschnitt 8 ( § 42, § 43) des Infektionsschutzgesetzes.      

Ablauf der Gesundheitsbelehrung

Die Belehrung wird so ablaufen, dass Ihnen in Gruppen oder in der Einzelbelehrung ein Film über den Umgang mit Lebensmitteln gezeigt wird. Dort wird Ihnen gezeigt, was Sie tun können und müssen, um Infektionen und der Ausbreitung von Keimen und anderen Krankheitserregern entgegenzuwirken.

Danach wird man fragen, ob Sie an Krankheiten leiden, die die Arbeit mit Lebensmitteln beeinträchtigen könnten. Sollte dies nicht der Fall sein, steht Ihrem Gesundheitspass nichts mehr im Wege. Sollten Sie allerdings bestimmte Krankheiten feststellen, wie beispielsweise akuten Durchfall, dann müssen Sie dies Ihrem Vorgesetzten mitteilen und dürfen während der Infektion nicht mit Lebensmitteln arbeiten.

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