Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wie erhalte ich ihn?

Einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen lohnt sich. Einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen lohnt sich.
Wenn das Geld knapp ist und Sie Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Dorothea Stuber
25.05.2011 Dorothea Stuber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Einkommensnachweis

Sogenannte preisgebundene Wohnungen sind preiswerter als andere Wohnungen, jedoch darf sie nicht jeder beziehen. Ein zukünftiger Mieter muss nachweisen, dass er bedürftig ist und so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er besonders günstigen Wohnraum braucht.

So erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein

  • Einen Wohnberechtigungsschein erhält, wer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Dieses Einkommen muss der Antragsteller beim Wohnungsamt seiner Gemeinde nachweisen und erhält darauf hin den Wohnberechtigungsschein, mit dem er sich dann wiederum bei Wohnungseigentümern um eine Wohnung bewerben kann.
  • Die Einkommensgrenzen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Der Bund sieht folgende Grenzen vor: Das Einkommen eines Einpersonenhaushaltes darf in Jahresfrist 12.000 Euro nicht überschreiten. Ein Zweipersonenhaushalt darf maximal 18.000 Euro Einkommen verzeichnen. Für jede weitere Person werden jeweils 4.100 Euro hinzugerechnet, für jedes Kind 4.600 Euro.
  • Erfragen Sie die regionalen Regelungen. Für Berlin liegen die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein beispielsweise 40 Prozent über der vom Bund vorgeschlagenen Einkommensgrenze.
  • Wenn Sie die Kriterien für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen, dann haben Sie auch einen Anspruch auf ihn. Daraus ergibt sich jedoch nicht zwangsläufig der Anspruch auf eine preisgebundene Wohnung. Ob Sie oder ein anderer Mieter eine Wohnung bewohnen dürfen, obliegt allein der Entscheidung des Vermieters. Er wählt in diesem Fall jedoch nur aus den Interessenten mit Wohnberechtigungsschein aus.

Solcherlei preisgebundene Wohnungen nennt man auch Sozialwohnungen. Ihr Bau wurde mit Mittel aus dem Steuertopf gefördert.

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