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Vergällter Alkohol - das sollten Sie beachten

Methanol muss das Giftzeichen tragen.
Methanol muss das Giftzeichen tragen. © Henrik G. Vogel / Pixelio
Da Trinkalkohol steuerlich belegt ist, muss Alkohol, der zu anderen Zwecken genutzt werden soll, vergällt werden. Ein Problem sollte die Unterscheidung "vergällter Alkohol - Trinkalkohol" jedoch nicht darstellen.

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Vergällter Alkohol - achten Sie darauf

  • Alkohol ist nicht gleich Alkohol. Es gibt zahllose Alkohole im chemischen Sinne wie Methanol, Ethanol oder auch Propanol.
  • Darüber hinaus gibt es zum Gebrauch neben dem normalen Trinkalkohol, wie er in alkoholischen Getränken oder in bestimmten Reinformen verkauft wird, auch Alkohole, die zum Reinigen oder Desinfizieren genutzt werden.
  • Da diese Gebrauchsalkohole (im Allgemeinen) nicht der Steuerabgabe für Trinkalkohol unterliegen, müssen sie für den Genuss unbrauchbar gemacht werden. Diesen Vorgang nennt man Vergällen, dabei entsteht sogenannter vergällter Alkohol.
  • Meist wird durch Zufügen weiterer Stoffe dafür gesorgt, dass sowohl durch Geschmack (elend bitter) als auch Geruch (stechend sauer) die Verwendung als Trinkalkohol vermieden wird. Vergällten Alkohol trinkt niemand freiwillig!
  • Welches Vergällungsmittel gewählt wird, hängt natürlich vom gewünschten Einsatzzweck des Alkohols ab. Gebräuchlich sind unterschiedliche chemische Mittel, wie beispielsweise Methylethylketon oder auch Toluol, die eine (nahezu) untrennbare, homogene Mischung eingehen.
  • Alkohole, die für das Herstellen von Essig bestimmt sind, werden mit Essigsäure vergällt. 
  • Methanol, der einfachste aller Alkohole, ist giftig. Methanol in Flaschen, das zu chemischen Zwecken benutzt wird, muss mit dem Giftkennzeichen deklariert sein. Trinkalkohol mit größeren Mengen an Methanol hat schon des Öfteren zu Vergiftungen (und zu Todesfällen) geführt. Dies muss beim Brennen von Alkohol berücksichtigt werden.

Den richtigen Alkohol wählen - so geht's

  • Alkohole können für unterschiedliche Zwecke verwendet werden.
  • Ethanol und weitere höherwertige Alkohole sind in alkoholischen Getränken enthalten. Der Methanolgehalt muss gesetzlich sehr niedrig sein. Vergällter Alkohol darf von der Getränkeindustrie nicht genutzt werden.
  • Zum Aufsetzen von Kräuterlikören und auch für Duft- oder Kräuterauszüge wird ebenfalls reiner Alkohol (Ethanol) verwendet, der unvergällt in der Apotheke gekauft werden kann. Der unvergällte Alkohol kann in unterschiedlichen Reinheitsgraden (50 %, 60 %  etc.) gekauft werden. Der Preis steigt mit dem Ethanolgehalt. Zudem müssen Sie einem (gewissenhaften) Apotheker sagen, was Sie mit dem reinen Alkohol machen wollen.
  • Bei dem im Handel befindlichen Spiritus handelt es sich um vergälltes Ethanol. Man kann ihn nicht nur zu Reinigungszwecken (Fensterscheiben oder Labormaterial) nutzen, sondern auch Fonduegeräte damit betreiben (Brennspiritus). Viele Baumärkte bieten dieses günstige Reinigungsmittel an.
  • Eine Alternative ist Isopropanol, ein höherwertiger Alkohol, der zu einem etwas höheren Preis ebenfalls in der Apotheke gekauft werden kann. Dieser Alkohol stinkt nicht, ist zum Trinken ebenfalls ungeeignet, obwohl nicht vergällt, und wird zum Reinigen und Desinfizieren genutzt. Nehmen Sie eine eigene Flasche in die Apotheke mit, die dort befüllt wird.
helpster.de Autor:in
Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Dr. Hannelore Dittmar-IlgenHannelore hat Mathematik, Physik sowie Chemie und Pädagogik studiert und erklärt diese schwierigen Themenfelder schon immer gerne ihren Mitmenschen. Auch über ihre Hobbys schreibt sie leidenschaftlich gerne, das können unsere Leser in den Kategorien Essen & Trinken sowie Handarbeit entdecken. Sie ist eine unserer fleißigsten Autorinnen der ersten Stunde von HELPSTER.
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