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Was ist ein Berechtigungsschein?

Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen Berechtigungsschein.
Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen Berechtigungsschein. © Benno / Pixelio
Einen Berechtigungsschein gibt es für mehrere Angelegenheiten und ist bei geeigneter Voraussetzung leicht zu besorgen. Die drei häufigsten Scheine werden bei der Wohnungssuche, bei einem Rechtsstreit und für Deutschkurse benötigt.

Was Sie benötigen:

  • Anträge
  • Gehaltsnachweise

Der Wohnberechtigungsschein

  • Haben Sie nur ein geringes Einkommen, können Sie einen Berechtigungsschein für den Einzug in eine günstige Sozialwohnung bekommen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und als Mieter einer solchen Wohnung müssen Sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. In Immobilienanzeigen wird diese Voraussetzung oft als WBS gekennzeichnet.

  • Diesen Schein gibt es allerdings nur auf Antrag. Sie bekommen ihn nicht automatisch, nur weil Sie beispielsweise Hartz-4-Empfänger sind oder über ein eigenes geringes Einkommen verfügen. 

  • Diesen Antrag mit einem aktuellen Gehaltsnachweis müssen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Gemeinde stellen. Nach Genehmigung ist dieser Schein ein Jahr lang gültig.

Die Prozesskostenhilfe

  • Sind Sie als Geringverdiener in einen Rechtsstreit verwickelt und können sich einen eigenen Anwalt, der Sie vor Gericht vertritt, nicht leisten, können Sie sich beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein holen.
  • Auch diesen Schein bekommen Sie nur auf Antrag. Mit Einreichung Ihrer aktuellen Gehaltsbescheinigung müssen Sie auch den Fall beschreiben. Der Rechtspfleger prüft vor allem, ob Sie eine Chance haben, diesen Rechtsstreit zu gewinnen. Sind die Aussichten auf Erfolg gering, bekommen Sie auch keinen Berechtigungsschein.
  • Fällt die Genehmigung positiv aus, müssen Sie allerdings einen kleinen Obolus von 10 Euro zahlen, um den Schein zu erhalten. Erst dann können Sie sich einen geeigneten Rechtsanwalt suchen, der Sie dann für Sie kostenlos bis zum Prozessende vertritt.  

Berechtigungsschein für kostenlose Sprachkurse

  • Sind Sie ein Immigrant und somit kürzlich nach Deutschland eingewandert oder sogar ein anerkannter Flüchtling, können Sie vom Bundesamt für Migration einen Berechtigungsschein für Integrationskurse erhalten.
  • Eine Voraussetzung ist, dass Sie die deutsche Sprache nur wenig beherrschen und dass es Platz in einem Sprachkurs gibt. Dem Sprachkurs angegliedert ist auch ein Orientierungskurs, der Ihnen helfen soll, mit der deutschen Lebensweise besser zurechtzukommen. 
  • Der Abschluss dieser Kurse beinhaltet eine Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
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