- 29.09.2011 Benjamin Reheis
Im Laufe der Jahre gibt es immer mehr Gegenstände, die nicht ins Handgepäck dürfen. Hierbei geht es in erster Linie darum, einen möglichen Anschlag zu verhindern oder sich und andere Passagiere zu gefährden.
Was darf nicht in den Rucksack
- Hier ist zu allererst zu erwähnen, dass sämtliche Arten von Flüssigkeiten nicht erlaubt sind. Dies liegt u.a. daran, dass Sie hier flüssigen Sprengstoff schmuggeln könnten.
- Daher dürfen Sie auch keine Deos oder Parfüms mit ins Handgepäck nehmen. Anderenfalls werden Sie diese Gegenstände am Sicherheitsschalter abgeben müssen. Haben Sie jedoch beispielsweise vergessen, dass Sie Ihr Parfüm noch in der Handtasche haben, gibt es eine Möglichkeit, dieses mitzunehmen, darauf wird im zweiten Teil noch genauer eingegangen.
- Ein weiterer, wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Handgepäck packen, ist, dass Sie keine spitzen Gegenstände mitnehmen dürfen, wie z. B. Nagelfeilen oder Scheren. Haben Sie dennoch diese Gegenstände mit in Ihrem Handgepäck, darf, bzw. muss der Sicherheitsbeamte Ihnen diese abnehmen.
- Gleiches gilt für Feuerzeuge oder alle Arten von Waffen, wie Messer oder Pistolen.
Illegale Gegenstände trotzdem ins Handgepäck
Wie bereits erwähnt, kann es vorkommen, dass Sie Ihr Parfüm noch im Handgepäck haben. Ist dies der Fall, haben Sie einen Gegenstand im Koffer, der nicht dorthin darf.
- Nun ist Ihr Parfüm noch nicht verloren, denn Sie können für ca. 5 Euro im Duty Free Shop im Flughafen einen durchsichtigen Beutel kaufen. Hierbei ist es gestattet, Flüssigkeiten bis zu 100ml mit in den Flieger zu nehmen. Ist jedoch der Inhalt deutlich höher, so muss die Flüssigkeit in den Koffer im Gepäckraum gepackt werden.
- Kleiner Hinweis: während Sie nur Flüssigkeiten bis max. 100ml mit in das Handgepäck nehmen dürfen, so können Sie aber alles, was Sie im Duty Free Shop kaufen, mitnehmen - unabhängig davon, wieviel oder wie groß die Gegenstände sind.