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Was darf man ab 18? - Wissenswertes zu Rechten und Pflichten

Endlich 18 - es kommen Rechte und Pflichten auf Sie zu.
Endlich 18 - es kommen Rechte und Pflichten auf Sie zu. © Gerd_Altmann / Pixelio
Mit Erreichen der Volljährigkeit ändert sich Einiges in Ihrem Leben. Viele Dinge, die Ihnen bisher untersagt waren, sind nun erlaubt. Wer 18 ist, sollte nicht nur wissen, was er ab sofort alles darf, sondern auch, welche Pflichten ihn treffen können. Jedenfalls sollten Sie immer Ihren Ausweis mit sich führen, um im Zweifelsfall Ihre Volljährigkeit nachweisen zu können.

Das darf man mit Erreichen der Volljährigkeit 

  • Sie dürfen, sofern Sie bereits den Führerschein bestanden haben, ab sofort ohne Begleitung ein Fahrzeug führen.
  • Wer volljährig ist, darf Verträge jeglicher Art abschließen, zum Beispiel Kaufverträge, Mietverträge und Dienstleistungsverträge.
  • In der Videothek ist Ihnen der Zugang zu Filmen ab 18 erlaubt.
  • Theoretisch dürfen Sie nun auch heiraten. Lassen Sie sich hierzu aber nicht drängen, auch wenn Ihr Partner Ihnen noch so viel verspricht. Vielleicht brauchen Sie, da Sie jetzt endlich 18 sind, eher Zeit, um Ihre Freiheiten zu genießen.
  • Der Besuch eines Solariums ist Ihnen nun erlaubt.
  • Das Rauchen und das Trinken in der Öffentlichkeit sowie der Erwerb dieser Dinge sind Ihnen nun gestattet. Sicher sind Sie mit dem jetzt erreichten Alter auch so weit gereift, dass Ihnen der verantwortungsvolle Umgang damit möglich ist.
  • Sie dürfen ab sofort über 40 Stunden die Woche und an Sonn- und Feiertagen arbeiten. So sind Sie möglicherweise in der Jobwahl etwas freier.

Diese Pflichten könnten Sie ab 18 treffen

  • Für alle Verträge, die Sie abschließen, müssen Sie auch geradestehen.
  • Wenn jemand meint, eine Forderung gegen Sie geltend machen zu müssen, kann er Sie vor Gericht verklagen.
  • Für begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind Sie nun voll verantwortlich. Bis zum 21. Lebensjahr kann der Richter allerdings noch nach Jugendstrafrecht verfahren.
  • Wenn Ihre Eltern der Meinung sind, dass Sie sich eine eigene Wohnung suchen sollten, dann können Sie sie vor die Tür setzen, da die elterliche Sorge endet, sobald die Kinder volljährig sind. Nur wenn Sie sich noch in der Erstausbildung befinden, müssen Ihre Eltern Ihnen zumindest ein Dach überm Kopf gewähren.

Eine Menge Rechte und Pflichten bringt die Volljährigkeit mit sich. Wer jedoch politische Ämter bekleiden will, zum Beispiel das des Bürgermeisters, darf das noch nicht, sondern muss weitere drei Jahre warten. Denn das ist in Deutschland erst ab 21 möglich.

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