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Was bedeutet schikanieren? - Begriffserklärung

Nicht jedes Hindernis bedeutet eine Schikane.
Nicht jedes Hindernis bedeutet eine Schikane.
Was "schikanieren" bedeutet, davon können leider einige Menschen ein Lied singen. In dem Begriff "schikanieren" steckt auch das Wort "Schikane" - und das meint ein Hindernis, das mit Absicht errichtet wurde, um jemanden zu bremsen oder um jemandem Schwierigkeiten zu bereiten.

Das Wort "Schikane" wird auch im Motorsport verwendet. Hier bedeutet es ein Hindernis, das beispielsweise auf einer Rennstrecke absichtlich errichtet wurde. Im Straßenverkehr kann auch eine Schwelle in einer Tempo-30-Zone als Schikane bezeichnet werden - und zwar nicht im übertragen negativen Sinne, sondern allein deshalb, weil mit diesem Hindernis auch ein bestimmter Zweck verfolgt wird, nämlich die Geschwindigkeit zu verringern.

Was "schikanieren" im täglichen Leben bedeutet 

  • Der Begriff "schikanieren" bzw. "jemanden schikanieren" bedeutet in der Umgangssprache, jemandem willkürlich Hindernisse in den Weg zu legen, um ihm im wahrsten Sinne des Wortes das Leben schwer zu machen.
  • Oft wird dieser Begriff in Bezug auf Menschen verwendet, die aufgrund eines bestimmten Amtes oder ihrer hierarchischen Funktion in der Lage sind, Macht auszuüben und diese dazu missbrauchen, anderen Schwierigkeiten zu bereiten.
  • "Schikanieren" bedeutet dabei genauer, dass das Verhalten nur den Zweck verfolgt, einem anderen Menschen oder einer Gruppe von Menschen Schwierigkeiten zu bereiten. Sind die Schwierigkeiten nur Nebenerscheinungen von einem anderen Zweck, der verfolgt wird, liegt im eigentlichen Sinne kein "Schikanieren" oder keine "Schikane" vor.

Schikaneverbot im bürgerlichen Recht

  • Im Zivilrecht ist ausdrücklich ein Schikaneverbot geregelt. Gem. § 226 BGB darf ein Recht nicht ausgeübt werden, wenn diese Ausübung allein den Zweck hat, einem anderen Menschen damit Schaden zuzufügen.
  • Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ein Wegerecht innehat, das für ihn keinerlei Funktion hat, das er jedoch dennoch ausübt, um damit einen anderen Grundstücksbesitzer zu ärgern.
  • Hiermit ist allerdings nur die "Ausübung eines Rechtes" erfasst. Streng genommen liegt dann keine Schikane vor, wenn das schikanierende Verhalten überhaupt nicht auf der Ausübung eines Rechts beruht.
  • In Bezug auf das Handeln von Behörden oder Amtspersonen sollte niemand zu schnell von "Schikane" sprechen. Denn ein Behördenmitarbeiter wird kaum den Zweck verfolgen, mit seinem Verhalten absichtlich jemandem zu schaden. Allerdings kann es sein, dass behördliches Handeln als "schikanierend" empfunden wird.

Wenn Sie jemanden schikanieren, wird dies dem Anderen wenig Freude bereiten. In der Umgangssprache ist der Begriff deutlich negativ besetzt.     

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