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Was bedeutet "frei für Fahrradfahrer" im Straßenverkehr?

Fahrradfahrer genießen viele Freiheiten.
Fahrradfahrer genießen viele Freiheiten.
Im deutschen Schilderwald werden Sie immer wieder auf Verbotsschilder stoßen, die eigentlich das Radfahren in einer bestimmten Zone verbieten. Einige von ihnen sind jedoch mit dem Zusatz "frei für Fahrradfahrer" versehen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, was diese Regelung genau bedeutet, und was Sie als Radfahrer beachten müssen.

Das bedeutet das Verkehrsschild mit dem Fahrrad und dem "frei"

  • Das Verkehrsschild, um das es geht, ist ein blaues, rundes Schild, welches eine Frau mit einem kleinen Kind an der Hand zeigt. Darunter befindet sich ein weißes, rechteckiges Schild, das ein Fahrrad abbildet, unter dem das Wort "frei" geschrieben steht. Die offizielle Bezeichnung dieses Schildes ist "239 mit 1022-10" der Straßenverkehrsordnung.
  • Das Zeichen bedeutet, dass es sich eigentlich um einen Fußweg handelt, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben. Durch den Zusatz "Fahrradfahrer frei" wird diese Aussage jedoch relativiert. Fahrradfahrer dürfen diesen Weg benutzen, vorausgesetzt, sie passen ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr an. Je nach Auslastung des Weges kann dies auch bedeuten, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  • Außerdem gilt, dass Fahrradfahrer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Ein entsprechendes Verhalten ist jedoch im Sinne eines friedlichen Miteinanders auch von Fußgängerseite her wünschenswert.
  • Das Schild "Fahrräder frei" verpflichtet Sie jedoch nicht dazu, diesen Weg zu benutzen. Anders ist es etwa bei einem expliziten Radweg, der Ihnen verbietet, irgendwo anders als auf eben dem Radweg zu fahren.

Ähnliche Verkehrsschilder für Fahrradfahrer

  • Verwechseln Sie die Bedeutung von "Fahrräder frei" nicht mit dem Schild "Gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Zeichen 240 StVO). Hierbei handelt es sich um ein rundes Schild, das in der oberen Hälfte besagte Frau mit Kind abbildet und in der unteren Hälfte ein Fahrrad zeigt. Dieses Schild bedeutet, dass beide Parteien unter gegenseitiger Rücksichtnahme den Weg gleichberechtigt benutzen dürfen.
  • Zu unterscheiden ist das gerade genannte Schild von "Zeichen 241 StVO", welches eine vertikale Trennung zwischen Fußgängern und Radfahrern aufweist. Dieses Schild bedeutet, dass für Fußgänger und Radfahrer getrennte Wege existieren, die beide nicht verlassen dürfen.
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