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Wartung Feuerlöscher - Kosten und zu beachtende Fristen

Jeder Feuerlöscher sollte regelmäßig gewartet werden.
Jeder Feuerlöscher sollte regelmäßig gewartet werden.
Feuerlöscher können im Notfall Leben retten und sollten deshalb in keinem Haushalt fehlen. Um ein Funktionieren des Feuerlöschers im Notfall zu gewährleisten, sollten Sie ihn regelmäßig einer Wartung unterziehen, auch dann, wenn keine gesetzliche Verpflichtung dazu bestehen sollte. Die Kosten hierfür sind relativ gering.

Wissenswertes über Feuerlöscher in Privathaushalten

  • In Privathaushalten sind in der Regel keine Feuerlöscher vorgeschrieben, werden aber zum Schutz der Familie und des Eigentums empfohlen. Eine Ausnahme bildet die Lagerung von Heizöl zum Betrieb einer Ölheizung. Hier sind Feuerlöscher dann vorgeschrieben, wenn Sie mehr als 1000 Liter Heizöl in einem nicht vorschriftsmäßigen Heizöllagerraum aufbewahren. Sind die Heizöltanks in einem entsprechenden Heizöllagerraum gelagert, ist kein Feuerlöscher zwingend erforderlich.
  • Damit ein Feuerlöscher dauerhaft einsatzbereit ist, ist eine regelmäßige Wartung seitens eines Fachmannes erforderlich, was mit einem geringen Kostenaufwand verbunden ist. Allerdings ist es mitunter schwierig, einen Prüfer zu finden, der über die erforderlichen Kenntnisse verfügt um eine ordnungsgemäße Wartung durchzuführen. Es soll gar nicht so selten vorkommen, dass Feuerlöscher mangelhaft installiert oder trotz sicherheitstechnischer Mängel vom Prüfer abgenommen werden, was im Brandfalle fatale Folgen für den Besitzer und seine Angehörigen haben kann.
  • Sachkundige Prüfer für Feuerlöscher, die über eine schriftliche Legitimierung verfügen, sind befugt, derartige Überprüfungen vorzunehmen, und die Feuerlöscher gegebenenfalls instand zu setzen. Sie haben die Möglichkeit, sich sowohl an den Hersteller als auch eine Wartungsfirma bezüglich einer Wartung zu wenden. In der Regel finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten auf den Feuerlöschern. Die Kosten für eine Wartung können Sie bei den jeweiligen Wartungsfirmen erfragen.

Fristen für die Wartung und Kosten

  • Verfügen Sie über Feuerlöscher im privaten Bereich, sei es in der Wohnung, im Heizungskeller oder im Auto, sollten Sie diese alle 2 Jahre einer Wartung unterziehen, auch dann, wenn das nicht vorgeschrieben ist.
  • Vorgeschrieben sind derartige Überprüfungen jedoch im betrieblichen Bereich, und zwar ebenfalls alle 2 Jahre. Der Zeitraum für Feuerlöscherprüfungen bei Gefahrguttransporten beträgt 1 Jahr. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für Feuerlöscher in Bussen und für die Sauerstoffflaschen von Tauchern.
  • Eine Überprüfung bzw. Wartung dauert etwa 20 - 40 Minuten, je nach Art des Löschmittels. Bei Kohlendioxidlöschern sieht die Wartung so aus, dass das Gewicht des Feuerlöschers und seine Funktion überprüft werden. Bei Schaumlöschern wird das gesamte Löschmittel entnommen und nach evtl. Rostablagerungen überprüft und bei Pulverlöschern wird das Pulver nach der Entnahme aufgelockert, da es mit der Zeit verklebt, und wieder in den Feuerlöscher eingefüllt.
  • Ist die Prüfung Ihres Feuerlöschers abgeschlossen, wird er mit einer Prüfplakette versehen, auf der das Datum der Überprüfung, der Name des jeweiligen Prüfers und teilweise noch das Datum der nächsten fälligen Prüfung vermerkt werden. Ein zusätzliches Gütesiegel, welches vom Prüfer angebracht werden sollte, ist für Sie Hinweis auf einen sachkundigen Prüfer. Die Kosten für eine Feuerlöscherprüfung liegen zwischen 20 € und 60 €, je nach Löschmittel und Größe des Löschers.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist die Einsatzfähigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit von Feuerlöschern nicht mehr gewährleistet, deshalb sollten Sie die Fristen für die Wartung unbedingt einhalten und nicht verstreichen lassen, und die Kosten von 20 € bis 60 € sind ein kleiner Preis für Ihre Sicherheit.

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