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Wann muss man einen Bauantrag stellen? - Das sollten Sie vor Baubeginn wissen

Bei großen Bauvorhaben stellt das beauftragte Baubüro den Bauantrag
Bei großen Bauvorhaben stellt das beauftragte Baubüro den Bauantrag
Wenn ein Bauantrag eingereicht wird, dann wird ein Bauvorhaben erst so richtig offiziell. Mit dem Antrag beginnt ein Prüfverfahren durch die jeweiligen Baubehörden. Die Erteilung einer Baugenehmigung steht für einen Bauherrn im günstigsten Fall am Ende des Verfahrens. Wann man einen Bauantrag stellen muss, regelt das Gesetz. In den einzelnen Bundesländern und auch Kommunen gibt es mitunter im Detail voneinander abweichende Verfahrensweisen.

Ohne behördliche Erlaubnis darf mit vielen Baumaßnahmen überhaupt nicht begonnen werden. Werden Verstöße festgestellt, führt das zum Baustopp und zur Verhängung von Geldbußen. Als Bauherr sollten Sie sich daher informieren, wann man einen Bauantrag stellen muss und welche Vorhaben nur mit einer Baugenehmigung durchgeführt werden dürfen.

Wann muss ein Bauherr einen Bauantrag stellen 

Wann man einen Bauantrag stellen muss und auf welcher Grundlage eine Baugenehmigung erteilt wird, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Man muss nicht in jedem Fall einen Bauantrag oder den Antrag auf eine Baugenehmigung stellen. Wann das der Fall ist, ist in Bestimmungen zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben zu lesen.

  • In Zusammenarbeit mit einem Architekten oder einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt kann das Bauvorhaben bereits auf eine eventuelle Genehmigungsfreiheit geprüft werden, was nicht wenig Aufwand erspart. 
  • Beim Stellen eines Bauantrages kommt es auf vollständige Bauvorlagen an. Dem ausgefüllten Bauantrag müssen weitere Unterlagen (Baubeschreibung, Lageplan, Baumaterialien, Bauzeichnungen) beigefügt werden. Auch ein Standsicherheitsnachweis sowie Wohn- und Nutzflächenberechnungen müssen vorliegen. 
  • Bei der zuständigen Baubehörde erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.

Unterschied zwischen Bauanzeige und Baugenehmigung

Nicht für jedes Bauvorhaben müssen Sie einen vollständigen Bauantrag stellen und warten, bis dieser auch bewilligt wird.

  • Für eine ganze Reihe von sogenannten einfachen Bauvorhaben reicht es aus, wenn Sie eine Bauanzeige machen.
  • Bei einer Bauanzeige zeigen Sie als Bauherr Ihrer Baubehörde an, dass Sie in naher Zukunft beispielsweise ein Einfamilienhaus auf Ihrem Grundstück bauen werden.
  • Der Architekt als Entwurfverfasser oder einen andere qualifizierte Person bestätigt Ihnen dabei, dass Sie Ihr Bauvorhaben nach den Vorgaben des örtlichen geltenden Bebauungsplans durchführen.
  •  Ihr Bauamt darf sich mit einer Entscheidung vier Wochen Zeit lassen, um eventuelle Einwende anzumelden.
  • Sind die vier Wochen vorbei ohne, dass Einwände geltend gemacht wurden, dann sind Sie im Besitz einer amtlichen Genehmigung.
  • Eine Baugenehmigung kostet unterschiedlich je nach Region. Behörden verlangen unter Berücksichtigung der kalkulierten Baukostensumme rund 0,02 bis 0,07 Prozent der Baukosten.

Wie lange es dauert, bis Sie eine Baugenehmigung bekommen, hängt sehr von den entscheidenden Behörden und deren Einwenden ab. Bauanträge können innerhalb von einem Tag genehmigt werden. Im ungünstigsten Fall kann sich die Entscheidung auch mehrere Monate hinziehen.

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