- 02.12.2010 Martina Apfelbeck
Der richtige Zeitpunkt zum Steuererklärung abgeben
- Steuererklärungen für ein Kalenderjahr sind spätestens 5 Monate nach diesem Kalenderjahr abzugeben. Folglich haben Sie die Steuererklärung bis spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Das Versäumen dieser Frist ist aber in der Regel unschädlich, da die meisten Finanzämter noch mit genügend Steuererklärungen und anderen Arbeiten beschäftigt sind.
- Der erste Erinnerungslauf für die Abgabe der Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr erfolgt ungefähr zwischen Anfang August bzw. Mitte September im Folgejahr, wo Sie in dem Erinnerungsschreiben dazu aufgefordert werden, die Steuererklärung bis zu einem bestimmten Datum beim Finanzamt einzureichen.
- Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, erhalten Sie manchmal noch ein zweites Erinnerungsschreiben mit einem weiteren Abgabetermin.
- Wenn Sie dann Ihre Steuererklärung immer noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben, so ergreift das Finanzamt nun härtere Maßnahmen. So müssen Sie damit rechnen eine Schätzungsandrohung zu erhalten. Eine Schätzungsandrohung bedeutet, dass man Ihnen droht, die Besteuerungsgrundlagen zu Ihren Ungunsten zu schätzen, was dann in den überwiegenden Fällen eine Steuernachzahlung für Sie bedeutet.
- Oftmals verzichtet jedoch das Finanzamt aus verwaltungsökonomischen Gründen gänzlich auf eine Schätzungsandrohung. Folglich erhalten Sie gleich den Schätzungsbescheid. Des Weiteren wird im Schätzungsbescheid noch ein Verspätungszuschlag festgesetzt, denn Sie ebenfalls zahlen müssen.
- Um die Abgabe der Steuererklärung zu erreichen, hat das Finanzamt auch die Möglichkeit ein Zwangsgeld festzusetzen. Zwangsgeld bedeutet, dass Sie einen bestimmten Geldbetrag zahlen müssen, wenn Sie die Steuererklärung nicht beim Finanzamt einreichen. Grundsätzlich wird Ihnen die Festsetzung eines Zwangsgelds zuerst angedroht und dann erst erhalten Sie den Zwangsgeldbescheid.
Um die oben beschriebenen Maßnahmen seitens des Finanzamts zu vermeiden, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und um eine Fristverlängerung zu bitten. Sie können sich telefonisch mit Ihrem zuständigen Bearbeiter in dieser Sache in Verbindung setzen aber auch den Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung schriftlich stellen.