Wann muss ich mich arbeitslos melden? - Korrekt vorgehen

Bei Jobverlust unverzüglich das Arbeitsamt informieren. Bei Jobverlust unverzüglich das Arbeitsamt informieren.
Um sofort Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer sich entsprechend bestimmter Vorgaben arbeitslos melden. Andernfalls erfolgt die Zahlung verspätet.
Uwe Rabolt
05.08.2011 Uwe Rabolt
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Arbeitslos - dem Arbeitsamt rechtzeitig Bescheid geben

  • Das Arbeitsamt hat klare Vorgaben, wann und wie sich Arbeitnehmer arbeitslos melden müssen. Die Meldung muss auf jeden Fall persönlich erfolgen. In der Regel kündigt sich der Verlust des Arbeitsplatzes vorher an. Die persönliche Meldung können Sie frühestens drei Monate vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit vornehmen. Der späteste Zeitpunkt ist der erste Tag, an dem Sie beschäftigungslos sind.
  • Wenn der Zeitraum zwischen der Kenntnis der bevorstehenden Arbeitslosigkeit und dem ersten Tag als Arbeitsloser weniger als drei Monate beträgt, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der bevorstehenden Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden. 
  • Um die Fristen zu wahren, können Sie eine Vorabmeldung auch telefonisch, schriftlich oder online vornehmen. Die telefonische Meldung hat den Vorteil, dass Sie sofort einen persönlichen Termin für die Meldung als arbeitssuchend vereinbaren können. 

Auch als arbeitssuchend melden

  • Wichtig ist, dass Sie sich nicht nur als arbeitslos, sondern auch als arbeitssuchend melden. Die Arbeitslosenmeldung dient "nur" der Sicherung der finanziellen Ansprüche. Die Meldung als arbeitssuchend ist notwendig, damit das Arbeitsamt Ihnen bei der Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes behilflich sein kann. 
  • Wenn Sie sich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie zahlreich Zuschüsse und zinslose Darlehen über das Arbeitsamt erhalten können. Diese sollen verhindern, dass die Arbeitsplatzsuche an finanziellen Dingen scheitert. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Arbeitsamtes.
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