- 16.11.2011 Britta Odendahl
- geringes Einkommen
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Menschen mit geringem Einkommen in eine Wohnung zu ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Sie können so günstig leben, ohne viel Geld für die Miete zahlen zu müssen. Beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein und lesen Sie vorher nach, wann Sie einen Wohnberechtigugnsschein bekommen.
Wann Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen
- Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie nur, wenn Ihr Einkommen gering ist.
- Ihr Jahreseinkommen darf, wenn Ihr Haushalt nur eine Person umfasst, nicht über 12.000 Euro liegen. Leben Sie in einem Zweipersonenhaushalt, liegt die Obergrenze bei 18.000 Euro. Hierzu sind beide Gehälter zusammenzurechnen. Wohnen mehr als zwei Personen in Ihrem Haushalt, müssen Sie für jede weitere Person 4.100 Euro, und wenn es um ein Kind geht, weitere 500 Euro dazuaddieren.
- Das Wohnungsamt Ihrer Gemeinde wird Ihnen einen Wohnberechtigungsschein ausstellen, wenn Sie ihn beantragen, die Nachweise vollständig vorlegen und Ihr Einkommen unter der Höchstgrenze liegt.
So beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein
- Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, wenden Sie sich an die Wohnberechtigungs- und Wohnungsvermittlungsstelle Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Sie können das Antragsformular auch auf der Website Ihrer Stadt unter dem Suchpunkt "Wohnberechtigungsschein" downloaden und ausdrucken.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Fügen Sie nun Ihrem Antrag verschiedene Nachweise hinzu. Sie benötigen eine Meldebscheinigung, in der alle Haushaltsangehörigen aufgeführt sind, Ihre Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens ein Jahr gültig ist, Ihre Einkommenserklärung, Einkommensnachweise des letzten Jahres und weitere Nachweise. Es können weitere Nachweise erforderlich sein, wenn beispielsweise eine Mietkündigung oder ein Räumungsurteil berücksichtigt werden soll. Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Antrag Kopien hinzufügen und keine Originaldokumente verschicken.
- Brauchen Sie darüber hinaus noch Hilfe bei der Zusammenstellng Ihrer Unterlagen oder wissen nicht genau welche Nachweise Sie benötigen, fragen Sie in der jeweiligen Wohngeldstelle in Ihrer Stadt kurzerhand nach.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular und die Nachweise an die örtlich zuständige Wohnberechtigungs- und Wohnungsvermittlungsstelle. Nun sind Sie mit dem Beantragen des Wohnungsberechtigungsscheins fertig.
- Sie sollten wissen, dass der Wohnberechtigungsschein nur in dem jeweiligen Bundesland gilt, in dem Sie ihn beantragt haben. Er ist für ein Jahr wirksam.