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Waffenschein - Hinweise

Eine Waffe in Deutschland führen
Eine Waffe in Deutschland führen
Wer in Deutschland eine Waffe führen möchte, der benötigt einen Waffenschein. Das ist auch in anderen Ländern so üblich, es gibt allerdings auch Gegenden, in denen die Bestimmungen weniger streng sind.

Eine Waffe führen

  • Im Zusammenhang mit einem Waffenschein ist immer wieder vom "Führen" einer Waffe die Rede. Dieses Führen umschreibt die Erlaubnis, eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Besitztums benutzen zu dürfen.
  • Ein Waffenschein darf in keinem Fall mit einer Waffenbesitzkarte verwechselt werden. Während der Waffenschein seinem Besitzer gestattet, seine Waffe außerhalb der eigenen vier Wände in bestimmten Situationen zu benutzen, erlaubt die Waffenbesitzkarte lediglich den Besitz (und nicht das Führen) der Waffe.

Voraussetzungen für einen Waffenschein

In Deutschland sind die Voraussetzungen, um von den Behörden eine Genehmigung für einen Waffenschein zu erhalten, sehr streng.

  • Ein Waffenschein wird generell nur dann ausgestellt, wenn derjenige, der den Antrag gestellt hat, durch verschiedene Umstände äußerst gefährdet ist und die Schusswaffe auch nachweislich dabei helfen kann, diese Gefahr zu reduzieren.
  • Wenn Sie aus verschiedenen Gründen einmal eine Waffe transportieren müssen, dann benötigen Sie dafür nicht direkt einen Waffenschein. Solange die Waffe ungeladen und sicher verschlossen ist, gibt es Ausnahmeregelungen, die diesen Transport auch ohne Waffenschein rechtfertigen.
  • Es gibt in Deutschland auch einen sogenannten "kleinen Waffenschein". Dieser erlaubt es seinem Besitzer das Führen von Signalwaffen, Reizstoffwaffen und Schreckschusswaffen.
  • In anderen Ländern sind die Waffenschutzgesetzte bei weitem nicht so streng und so genau wie in Deutschland. So ist es beispielsweise in Amerika in elf Bundesstaaten einem jeden Bürger erlaubt, eine geladene Schusswaffe zu führen.
  • Es gibt viele Spezialfälle (wie zum Beispiel den eines Jägers), die das Führen von Waffen rechtfertigen oder verbieten - sollten Sie also daran interessiert sein, sich einen Waffenschein ausstellen zu lassen, informieren Sie sich direkt bei den entsprechenden Behörden über Ihren individuellen Fall.
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