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Waffenschein in Deutschland machen - so gehen Sie vor

Der Waffenschein erfordert viele Voraussetzungen.
Der Waffenschein erfordert viele Voraussetzungen. © Frank_Witscherkowsky / Pixelio
In Deutschland wird generell unterschieden zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte. Letztere berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen, was zum Beispiel für Sammler interessant ist. Eine Waffe mit sich führen dürfen Sie jedoch nur mit dem Waffenschein. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Was ist der kleine Waffenschein? Welche Behörden sind zuständig?

Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Waffenschein erfüllen

  • Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es muss die Notwendigkeit bestehen, eine Waffe nicht nur zu besitzen, sondern auch in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Diese Notwendigkeit trifft für die wenigsten Privatpersonen zu. Es genügt zum Beispiel nicht, eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens zu sein.
  • Wenn Sie Mitglied in einem Sportschießverein sind, haben Sie gute Chancen, den Waffenschein zu bekommen. Allerdings müssen Sie entsprechende Praxis nachweisen. Die Mitgliedschaft sollte also schon länger bestehen.
  • Sind Sie Jäger, dann erfüllen Sie ebenfalls die Voraussetzung der Notwendigkeit.
  • Ein einwandfreies Führungszeugnis ist eine weitere zwingende Voraussetzung, um in Deutschland den Waffenschein zu erwerben. Sie erhalten es bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Sie müssen dort persönlich erscheinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Wenn Sie bei einem Bewachungsunternehmen angestellt sind, besteht eventuell die Möglichkeit, dass der Waffenschein zur Ausübung Ihres Berufs erforderlich ist. Das müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Es ist eher die Ausnahme.
  • Sie müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.
  • Sie müssen zwingend eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro abschließen.

Diese Regelungen gelten für den Schein in Deutschland

  • Zuständig für die Erteilung des Waffenscheins sind die Polizei sowie die Ordnungsämter und Landratsämter, das Kreisverwaltungsreferat oder auch die Gemeinde.
  • Der Waffenschein wird in Deutschland für die Dauer von drei Jahren erteilt. Danach findet eine Zuverlässigkeitsüberprüfung statt. Fällt diese Prüfung positiv aus, dürfen Sie weiterhin eine Waffe mit sich führen.
  • Mit dem sogenannten "kleinen Waffenschein" dürfen Sie Signalwaffen (zum Beispiel, um Leuchtpatronen abzufeuern), Reizstoffwaffen (zum Beispiel Gas) und Schreckschusswaffen (die mit Reizgas- und Kartuschenmunition verwendet werden und sehr laut knallen) in der Öffentlichkeit mit sich führen.

Die Voraussetzungen für den "kleinen Waffenschein" sind nicht ganz so streng wie für den "großen". Die genannten Waffen dürfen Sie auch ganz ohne Schein zumindest erwerben und besitzen.

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