- 21.12.2011 Jana Donatin
Die Bedingungen, um einen Waffenschein zu bekommen
- Den regulären Waffenschein erhalten Sie nur in Ausnahmefällen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie Ihre persönliche Sicherheit erhöhen können, wenn Sie eine Waffe mit sich führen.
- Sie müssen außerdem einen Lehrgang besuchen, der Ihnen den theoretischen Umgang mit Waffen und die rechtlichen Grundlagen näherbringt, sowie Schießübungen absolvieren. Er wird mit einer Prüfung, der sogenannten Sachkundeprüfung, abgeschlossen.
- Sie bekommen den Waffenschein zunächst für drei Jahre, danach wird Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit erneut überprüft. Sie benötigen außerdem eine Haftpflichtversicherung.
- Etwas einfacher können Sie den kleinen Waffenschein erwerben. Wurde Ihr Antrag bewilligt, dürfen Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen mit sich führen. Sie müssen hierzu mindestens 18 Jahre alt sein. Er gilt nach Ausstellung unbefristet.
- Sie sollten auch für den kleinen Waffenschein persönlich geeignet sein, die nötigen Informationen erhält die Behörde etwa aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister sowie von Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Sie dürfen nicht einschlägig vorbestraft sein.
- Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen und wollen erstmals eine Schusswaffe erwerben und führen, müssen Sie auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis erstellen lassen. Auch wenn die Behörde daran zweifelt, dass Sie persönlich und geistig geeignet sind, kann ein solches Zeugnis verlangt werden.
- Mit bestimmten Vorerkrankungen können Sie keinen kleinen Waffenschein erwerben, dazu gehören schwere Sehfehler, Nachtblindheit, Anfallsleiden oder Diabetes. Geisteskrankheiten oder Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholsucht sind ebenfalls Ausschlusskriterien.
So erwerben Sie Ihre Berechtigung
- Je nach Bundesland, Stadt und Gemeinde ist eine andere Behörde für die Antragsstellung verantwortlich. Erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt, dem Kreisverwaltungsamt oder der Waffenbehörde.
- Meist können Sie sich das Antragsformular online herunterladen. Füllen Sie es aus. Machen Sie Angaben zu Ihrer Person und den Waffen, die Sie bereits besitzen oder neu erwerben möchten.
- Haben Sie bei Antragsstellung Ihren Personalausweis dabei. Es werden etwa 50 Euro fällig, die Sie sofort bezahlen müssen.
- Ihr kleiner Waffenschein gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Auf Nachfrage der Polizei müssen Sie diesen jederzeit vorlegen können.
Tragen Sie eine der entsprechenden Waffen ohne kleinen Waffenschein mit sich, müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, Ihre Waffe verlieren Sie ebenfalls.