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VWL-Vertrag - darauf sollten Sie beim Abschluss achten

VWL als Direktversicherung ist am rentabelsten.
VWL als Direktversicherung ist am rentabelsten.
Fast jeder Arbeitnehmer hat heute einen VWL-Vertrag, teilweise ganz, meistens aber zumindest mit einem Teilbeitrag vom Arbeitgeber bezuschusst. Die Anlagealternativen sind vielfältig und unterscheiden sich stark in der Rendite.

VWL soll Vermögen bilden, keine Kosten

Eine Betrachtung vorweg: Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber je 20 Euro in einen VWL-Vertrag zahlen, ist dieser Sparbeitrag sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Bei einem angenommenen Steuersatz von 20 Prozent und je 20 Prozent Sozialabgaben wendet Ihr Arbeitgeber 21 Euro auf, Ihr Einkommen wird um 44 Euro gemindert. Faktisch bezahlen Sie bei der Anlage von 40 Euro in VWL 40 Euro, um 36 Euro zu sparen. Aber auch dafür gibt es eine Lösung

  • Es gibt immer noch Versicherungsgesellschaften, die VWL-Verträge anbieten. Diese werden vom Staat jedoch nicht mehr gefördert, ebensowenig Banksparverträge.
  • Klassische Anlageprodukte für einen Vertrag sind Bausparen und Investmentsparen.
  • Bei Bausparverträgen wird zu Beginn eine Vertragsgebühr zwischen einem und 1,6 Prozent fällig.  Diese richtet sich nach der Bausparsumme. Wenn Sie den Bausparvertrag nur zum Sparen abschliessen, sollte die Bausparsumme nicht das Doppelte der zu zahlenden Beiträge übersteigen - die Gebühr wäre unnötig hoch. Zusätzlich zu der Abschlußgebühr werden Kontoführungskosten fällig. Viele Bausparkassen erstatten die Abschlußgebühr zurück, wenn am Ende der Laufzeit kein Darlehen in Anspruch genommen wird.
  • Bei einem Bausparvertrag wissen Sie, wie hoch Ihr Guthaben am Ende der Laufzeit sein wird.
  • Investmentsparpläne sind mit der jeweiligen Sparrate mit einem Ausgabeaufschlag versehen. Den Chancen auf einer Wertsteigerung, die das Guthaben eines Bausparvertrages am Laufzeitende übersteigen, steht das Risiko eines Kursverlustes gegenüber. 

So bleibt der Vertrag sozialabgabenfrei

  • Beiträge zu einer Betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und sozialabgabenfrei, da die monatliche Sparrate aus dem Brutto-Einkommen entrichtet wird.
  • Wird die VWL in einen solchen Vertrag gezahlt, ist sie weder für den Arbeitgeber mit Sozialabgaben behaftet, noch fallen beim Arbeitnehmer Kosten an.
  • Um 40 Euro zu sparen, werden auch tatsächlich 40 Euro in dem Vertrag angelegt.
  • Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich, Steuerklasse I, erhöht sich das Netto-Einkommen durch diesen Trick mit der VWL noch um ungefähr 16 Euro.
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