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Vorzeitig in Rente gehen - eine Entscheidungshilfe

Vorzeitige Rente bedingt Abschläge.
Vorzeitige Rente bedingt Abschläge. © Bernd_Kasper / Pixelio
Vielleicht geht es nicht anders. Sie wollen oder müssen vorzeitig in Rente gehen. Dann gilt es für Sie, die damit verbundenen finanziellen Nachteile richtig abzuschätzen.

Das Rentenrecht ist ständig im Fluss. Die demografische Entwicklung macht Vorgaben, die sich auch unmittelbar auf Ihre Entscheidung auswirken, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten. Die Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen, sind ausgesprochen vielgestaltig, da es neben der normalen Altersrente auch die Altersrente für langjährig Versicherte, die Teilrente oder die Erwerbsminderungsrente gibt.

Volle Rente orientiert sich an der Regelaltersgrenze

  • Die volle Altersrente gibt es ohne Abschläge, wenn Sie vor 1947 geboren und zum Zeitpunkt der Antragstellung 65 Jahre alt sind, sowie fünf Jahre Versicherungszeit nachweisen.
  • Für Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wird diese Regelaltersgrenze stufenweise angehoben und liegt ab Jahrgang 1964 bei 67 Lebensjahren.
  • Haben Sie seit Ihrer Berufsausbildung beständig gearbeitet, kommt die Altersrente für langjährig Versicherte in Betracht, die es ohne Abschläge gibt, wenn Sie vor 1949 geboren und nunmehr 65 Jahre alt sind. Diese Altersrente können Sie auch mit einem Abschlag von 7,2 % ab 63 Jahren beanspruchen.
  • Frauen mit Geburtsjahr bis 1951, die 15 Jahre Versicherungszeit nachweisen und nach der Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen.

Vorzeitige Beantragung bedingt Abschläge

  • Sie können die Altersrente aber bereits mit 63 Jahren beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Abschlag akzeptieren. Der Abschlag beträgt lebenslang 0,3 % für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, höchstens jedoch 14,4 %.
  • Statt der Vollrente können Sie auch eine Teilrente beziehen, bei der Sie auf einen Teil der Ihnen zustehenden Vollrente verzichten, dafür aber noch Geld hinzu verdienen dürfen. Dadurch erhöht sich zudem Ihre spätere volle Altersrente.
  • Gehen Sie ansonsten vorzeitig in Rente, dürfen Sie, sofern Sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, höchstens noch 400 € brutto hinzuverdienen.
  • Bei einer Teilrente hingegen liegt die Hinzuverdienstgrenze umso höher, je geringer die Teilrente ist. Diese Grenze beträgt bei der Teilrente von einem Drittel der Vollrente das 0,25-fache der monatlichen Bezugsgröße von derzeit 2.625 € (Stand 2012).

Längere Wartezeit bedingt mehr Rendite

  • Umgekehrt können Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Rentenantrag hinausschieben und erhöhen Ihren Rentenanspruch auch ohne weitere Beitragszahlungen. Sie erhalten einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat (6 % im Jahr), wenn Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht beanspruchen. Das Gleiche gilt für die Teilrente.
  • Dieser Text ist nur eine Orientierungshilfe. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung über die vielfältigen Möglichkeiten. Dort wird Ihnen vorgerechnet, ob sich eventuell die zusätzliche Zahlung von Beiträgen für Sie lohnt, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen.
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